Landwirtschaft

Mit 100.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 50 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

In unserer Region prägen 2.990 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind nach dem Grünland mit 22.600 Hektar, der Winterweizen mit 21.500 Hektar und der Silomais mit 17.500 Hektar.

Meldungen

AELF Augsburg informiert online am 20. Mai 2026 ab 19:30 Uhr
FAL-BY-App für Nachweis der Kennarten auf Grünland (ÖR 5 und M12), Kulturartenerkennung und Mindesttätigkeit

Auf einer Wiese blühen Margariten.

Die Ökoreglung 5 (ÖR5) fördert die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland. Der Antrag erfolgt jährlich über den Mehrfachantrag. Zum Nachweis dienen acht georeferenzierte Fotos, die mit der FAL-BY-App bis zum 31.08.2026 aufgenommen werden müssen. Im 5-jährigen Moorbauernprogramm (KULAP - M12) müssen für die beantragten Flächen jeweils zwei Nässeanzeiger mit der FAL-BY-App aufgezeichnet werden. Die Referenten stellen in der Veranstaltung die Kennarten für die ÖR5 und M12 vor und erklären deren Erfassung mit der FAL-BY-App. Desweiteren gehen sie auf die Bearbeitung der Aufgaben in der FAL-BY-App zur Kulturartenerkennung und dem Nachweis der Mindesttätigkeit ein.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können über den aufgeführten Link an der Online-Veranstaltung teilnehmen.  

Teilnahmelink für Mittwoch, 20. Mai ab 19:30 Uhr Externer Link

Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

Mähdrescher im Maisfeld bei der Ernte.

© PantherMedia / vschlichting

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist. 

Weitere Infos - Regierung Oberpfalz Externer Link

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.