Moorböden im Dienstgebiet unseres AELF
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
© LfL
Im Dienstgebiet des AELF Augsburg befinden sich 7.530 Hektar Moorbodenfläche, die landwirtschaftlich genutzt werden. Dies entspricht einem Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtnutzfläche von 7,5 %. Von den 7.530 ha Fläche werden aktuell 59 % der Moore als Dauergrünland bewirtschaftet. Größere Moorflächen im Dienstgebiet befinden sich im Landkreis Augsburg entlang der Schmutter und im Landkreis Aichach-Friedberg.
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Das Anheben der Wasserstände stoppt den Abbau des Torfkörpers. Die CO2-Emissionen sinken. Gefragt sind Lösungen. Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich die Fläche nachhaltig wertschöpfend genutzt werden? Welche Nutzungsalternativen gibt es? Wäre das eine zukunftsweisende Option auf meinen Flächen? Wie wirken sich die Maßnahmen auf den Gesamtbetrieb aus?
Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Nutzungen denkbar:
- Paludikulturen
- Feucht- und Nassgrünland
- Kurzumtriebsplantagen mit geeigneten Gehölzen
- Moor-Photovoltaik
Aktuelles
Humusanreicherung im Boden bindet CO2
Maßnahmen der Landwirtschaft für den Klimaschutz
Mit Hilfe des Bayerischen Moorbauernprogramms sollen klima- und moorbodenfreundliche Bewirtschaftungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Im Dienstgebiet des AELF Augsburg befinden sich mehr als 7.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen, die für Maßnahmen geeignet wären. Mehr
Maßnahmen und Vorgehen
Maßnahmen im Moorbauernprogramm
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur einzelflächenbezogenen Förderung - Staatsministerium
Schritte bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
3. Umsetzung
- Ist die Entscheidung der Flächeneigentümer bzw. Flächenbewirtschafter für ein Vorgehen gefallen, begleiten AELF und ALE bei der Umsetzung.
- Für die Nutzung als Nassgrünland oder Paludikultur im Rahmen von M 14 und M 16 sind technische Einrichtungen zur Wasserstandsregulierung erforderlich. Diese müssen in der Regel neu geschaffen werden. Die Einrichtung von Vorrichtungen zur Wasserstandregulierung und Wiedervernässung erfolgt in der Regel im Rahmen des Instrumentenkastens der Ländlichen Entwicklung.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewirtschafter eine Maßnahme zur Flächenförderung (AUKM) beantragen. Unser AELF informiert und berät dazu.