Aktuelle Hinweise zum Kartoffelanbau (Stand: 25. November 2024)
Ein Schwerpunkt des Kartoffelanbaus in Bayern liegt im Dienstgebiet unseres Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg. Das Sachgebiet L2.3P - Landnutzung gibt Hinweise für die richtige Lagerung und Düngung.
Vorankündigung:
19. Februar 2025: Fachtagung Kartoffelbau, 86453 Dasing
Lagerung
Weiterhin auf Fäulnis im Lager achten. Im Zweifel rechtzeitig auslagern. Umsortierung bringt keine Abhilfe, weil die Fäulnis beim Sortieren auf die anderen Knollen verteilt wird. Bei chemischer Keimhemmung rechtzeitig beginnen und die Abstände dem Keimverhalten anpassen.
Pflanzkartoffel und Herbstpreise
Die Großhandelspreise für Pflanzkartoffel Herbstpreis steigen im Durchschnitt leicht an. Es gibt aber auch bei einigen Sorten Preissenkungen. Teilweise ist die Sortierung gegenüber Herbst 2023 geändert.
In Bayern gibt es sehr gute Anerkennungsergebnisse mit wenig Virusbesatz. Die Knollen sind eher kleiner fallend.
Kali-Düngung
Eine ausreichende Kalidüngung ist für den Kartoffelanbau nötig. Besonders in Jahren mit Trockenheit kommt diesem Nährstoff eine große Bedeutung zu. Ausreichend Kaliversorgung regelt den Wasserhaushalt in der Pflanze und ist für die Knollenqualität wichtig. Wer bei der Kalidüngung im Kartoffelbau spart, spart an der falschen Stelle. Dieses zeigen auch Versuchsergebnisse aus 2022.
Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 20. November 2024 die Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethomorph (z.B. BANJO forte, DMM, Forum, Forum Gold, Aktuan Gold, Orvego, Metomor F, Dimethofin).
Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2025.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. (Quelle: BVL)
Resterde, Reststoffe
Von rückgenommener Erde aus Kartoffelverarbeitungsbetrieben geht ein sehr hohes Risiko der Verschleppung von Schadorganismen (Kartoffelzystennematoden, Kartoffelkrebs, usw.) aus. Diese Erde nach Möglichkeit nicht auf Ackerflächen ausbringen, weil mit jeder Bodenbearbeitung diese Krankheitserreger weiter verschleppt werden. Ähnliches gilt für die Erde aus dem eigenen Betrieb.
Auch mit Reststoffen, wie z.B. Kompost, Gärsubstrate unbekannter Herkunft und ähnliches, soweit diese evtl. Kartoffelreste enthalten, oder im Ausgangsmaterial enthalten haben, können Quarantänekrankheiten auf die Felder gelangen.
Zikaden
In den kritischen Regionen (Befall in den Kartoffeln / sowie der ZR) muss mindestens über Bodenbewegung nach der Ernte nachgedacht werden. In Befallsregionen spricht nichts dagegen diese Maßnahmen zur Minimierung auch einzusetzen. Die Bearbeitungstiefe ist abhängig von der Lage der Nymphen. Müssen Sie nicht begrünen und können Sie auf Winterungen verzichten (bis fast Mai) hilft das bei der Minimierung (Versuche BetaSol und Testgebiete in BaWü und Bayern). Nachbau dann von z.B. Mais. Weitere Möglichkeiten der Minimierung werden erst in einigen Jahren gesehen. Dies spricht zwar gegen WW und WG und etc. und gegen Humusaufbau (GD) und Nitratbindung aber wollen wir Fruchtfolgeglieder behalten wie die Kartoffel, die ZR und diverse Gemüsesorten haben wir momentan keine anderen Lösungen.
Weiter die Fruchtfolge überdenken. Kein Anbau von Kartoffeln nach Zuckerrüben. Auch nicht Zuckerrüben nach Kartoffeln. Diese Maßnahmen können die Zikaden, bzw. den Befall reduzieren.
(In Anlehnung an die Hinweise Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Kartoffelanbau Heilbronn e.V.).
Eigenen Nachbau auf Virusbefall untersuchen lassen
Auch heuer den eigenen Nachbau auf Virusbefall untersuchen lassen. In einigen Konsumbeständen war ein hoher Befall zu sehen. Dieses könnte sich auch auf die anderen Bestände ausgewirkt haben. Ab 15 bis 20 % Virusbefall, abhängig von der Art des Virus, sollte auf einen Nachbau verzichtet werden, wegen Ertrags- und Qualitätsverschlechterung. Zur Untersuchung Knollen in Pflanzgutgröße einsenden.
Heuer gibt es zwei Möglichkeiten die Knollen untersuchen zu lassen.
Augenstecklingstest an der LfL (Landesanstalt für Landwirtschaft)
Kosten ca. 85 € pro Probe, 130 Knollen (Anlieferung in Freising)
Einsendung an LfL:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
IPZ 3a
Am Gereuth 2,
85354 Freising
Telefon: 08161/8640-3624 (vormittags)
Pflanzgut-Sackanhänger Virusprobe 51 KB
PCR-Test beim BGD (Boden Gesundheits Dienst)
Kosten 163 € pro Probe, 210 Knollen (Anlieferung Rain / Lech, BGD)
Einsendung an BGD:
Justus Liebig Labor
Donauwörther Str. 50
86641 Rain / Lech
Begleitschein für den Kartoffelsack - Downloads BGD
Unterschiede:
Augenstecklingstest dauert länger, liefert den genaueren Wert, insbesondere bei höherem Virusbesatz.
Der PCR Test kann keine Unterscheidung liefern zwischen 14 und 100% Befall. Bis zu 14% Virusbefall liefert der PCR Test ebenfalls sehr gute unterscheidbare Werte. Hintergrund ist, dass hier nach befallenen Pools verrechnet wird. 11 Pools von 12 befallen sind 14% Virus. 12 Pools von 12 befallen sind 100 % Virus. Er geht schneller und es kann, wenn gewollt auch gleich Ring- und Schleimfäule mit untersucht werden.
Bei allen Untersuchungen werden auf alle relevanten Viren getestet.
Hinweise zu Krautfäule der LfL
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau