Asiatischer Laubholzbockkäfer, Foto: LfL, Freising
Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen so gering wie möglich zu halten, unterliegen neben Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auch andere Gegenstände wie beispielsweise hölzernes Verpackungsmaterial bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrollpflicht nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV).
Hölzerne Verpackungsmaterialen und bestimmte Holzlieferungen, die beispielsweise von folgenden Schadorganismen befallen sind, dürfen aus Drittländern nicht eingeführt werden:
Citrusbockkäfer, Foto: LfL, Freising
Die Lieferungen werden daher von Forstbeamten, den Sachbearbeitern für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen, stichprobenartig kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die phytosanitären Standards eingehalten wurden und das Holz von Schadorganismen befallen ist.
Pflanzengesundheit und Quarantäne - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft