Holz
Phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Kontrollen

Asiatischer Laubholzbockkäfer, Foto: LfL, Freising
Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen so gering wie möglich zu halten, unterliegen neben Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auch andere Gegenstände wie beispielsweise hölzernes Verpackungsmaterial bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrollpflicht nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV).
Beim Import (Einfuhr)
Hölzerne Verpackungsmaterialen und bestimmte Holzlieferungen, die beispielsweise von folgenden Schadorganismen befallen sind, dürfen aus Drittländern nicht eingeführt werden:
- Asiatischer Laubholzbockkäfer (anoplophora glabripennis)
- Kiefernholz-Nematode
- Citrusbockkäfer
- Pilze wie fusarium circinatum (= Erregerpilz des Pechkrebs an Kiefern)

Citrusbockkäfer, Foto: LfL, Freising
Beim Export (Ausfuhr)
- Kontrolle zur Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen bei Ausfuhr von Roh- und Schnittholz
- Kontrollen von Verpackungsholz herstellenden oder behandelnden Betrieben
Kontrollen
Die Lieferungen werden daher von Forstbeamten, den Sachbearbeitern für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen, stichprobenartig kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die phytosanitären Standards eingehalten wurden und das Holz von Schadorganismen befallen ist.
Pflanzengesundheit und Quarantäne - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Sachbearbeiter für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen
AELF Augsburg
Rommelsrieder Str. 9
86420 Diedorf-Biburg
Telefon: 0821 43002-2201
Fax: 0821 43002-1111
E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de