Aus- und Fortbildung im Gartenbau

Baumschulgärtner beim Umpflanzen eines Großbaumes

Wer Gärtner/-in werden will, wählt aus sieben Fachrichtungen: Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei sowie Zierpflanzenbau.

Zu Beginn der Ausbildung muss ein Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen und der jeweils zuständigen Stelle vorgelegt werden.

Die Abteilung Gartenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert Auszubildende und Ausbildungsbetriebe über alle Themen rund um die Ausbildung im Gartenbau wie z. B. Ausbildungsverträge, Berichtsheftbestellung und -führung, Prüfungstermine.

Meldungen

Erhöhung ab dem 01.03.2024 und 01.03.2025
Änderung des Ausbildungstarifs für den Erwerbsgartenbau

Die Tarifpartner für den Erwerbsgartenbau haben ab 1. März 2024 eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung beschlossen. Die neuen Vergütungssätze gelten auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Eine weitere Erhöhung folgt ab 01.03.2025. Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt ein Urlaubsgeld von 6,14 €/ Urlaubstag. Die Urlaubstage bleiben bei 26 Arbeitstage/ Jahr.

Ausbildungsvergütung ab dem 01.03.2024

 3-jährige Ausbildung2-jährige Ausbildung
1. Ausbildungsjahr920 €920 €
2. Ausbildungsjahr1020 €1240 €
3. Ausbildungsjahr1240 €---

Ausbildungsvergütung ab dem 01.03.2025

 3-jährige Ausbildung2-jährige Ausbildung
1. Ausbildungsjahr950 €950 €
2. Ausbildungsjahr1050 €1270 €
3. Ausbildungsjahr1270 €---

Erhöhung zum 01.07.2023 und 01.07.2024
Änderung der Ausbildungstarife im Garten- und Landschaftsbau

Die Tarifpartner für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben ab 1. Juli 2023 bzw. 01. Juli 2024 eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung beschlossen. Die neuen Vergütungssätze gelten auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Eine Altersgrenze (Jugendliche) ist wie bisher nicht zu berücksichtigen.

Ausbildungsvergütung bei 3-jähriger Ausbildung

 Ausbildungsvergütung ab 01.07.2023Ausbildungsvergütung ab 01.07.2024
1. Ausbildungsjahr1.020 €1.060 €
2. Ausbildungsjahr1.130 €1.180 €
3. Ausbildungsjahr1.240 €1.290 €

Ausbildungsvergütung bei 2-jähriger Ausbildung

 Ausbildungsvergütung ab 01.07.2023Ausbildungsvergütung ab 01.07.2024
1. Ausbildungsjahr1.020 €1.060 €
2. Ausbildungsjahr1.240 €1.290 €

Beruf Gärtner – der Zukunft gewachsen!

Auszubildender Gärtner

© ZVG

Keine Lust auf Büro-Job? Lieber was machen mit Natur – Kreativität – Bewegung – Kontakt zu Menschen und Pflanzen – Verantwortung – Abwechslung – Technik und Zukunft? Informiere dich jetzt über den Beruf Gärtner mit seinen sieben Fachrichtungen! 

Beruf Gärtner - Zentralverband Gartenbau e.V. Externer Link

Bildungsberatung

Gerne können Sie uns bei konkreten Fragen rund um das Thema Ausbildung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Bitte verwenden Sie dazu die Funktions-Mail Adresse:

ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de

Ausbildungsverträge, Formulare, Arbeitsunterlagen, Ausfüllhinweise und -hilfen

Ausbildungsverträge

Damit ein Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden kann, muss vor Beginn der Ausbildung der Ausbildungsvertrag bei der jeweils zuständigen Stelle für die Berufsbildung eingereicht werden. Die Einreichung des Vertrages kann in Papierform oder über die Online Plattform BBS (Berufsbildungssystem) erfolgen. Bei Online Einreichung muss der unterschriebene Vertrag inkl. weiterer Unterlagen per Mail nachgereicht werden. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen

  • Ausbildungsvertrag unterschrieben in 4-facher Ausführung (Einreichung per Post) oder
    Ausbildungsvertrag unterschrieben als Scan per Mail (Online Vertrag über BBS)
  • Zusatzbogen mit weiteren Angaben zur Abwicklung der Ausbildung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, etc.)
  • nur bei unter 18-jährigen Auszubildenden:
    zusätzlich Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Bei geförderten Ausbildungsverhältnissen (z.B. Umschulungen):
    zusätzlich der "Bildungsgutschein" bzw. die Bestätigung des Kostenträgers (i.d.R. Agentur für Arbeit)
  • Bei Werker-Verträgen:
    zusätzlich die Werkerbescheinigung nach § 66 BBiG (i.d.R. ausgestellt von der Agentur für Arbeit) sowie evtl. den Kooperationsvertrag (4-fach) mit dem Ausbildungsbetrieb
  • Von EU-Bürgern / EWR –Bürgern / Schweizer Bürgern:
    zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland oder eine Anmeldebestätigung der Meldebehörde
  • Von Bürgern aus Drittstaaten:
    zusätzlich ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Vordrucke für den Vertrag (Papierform):

Hinweis:

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Ausbildungsvertrages das Hinweisblatt des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das alle wichtigen Informationen (inkl. der Tariflöhne) enthält!

Hinweisblatt Berufsausbildung Gärtner (PDF) - Staatsministerium Externer Link

Ausbildungspläne

Im Ausbildungsplan sind alle Inhalte der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/-in" aufgeführt. Der Ausbildungsplan dient während der Ausbildung als Orientierungshilfe – sowohl für den Azubi als auch für den/die Ausbilder/-in. Er wird vom/von der Ausbilder/-in auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellt.

Ziel des Ausbildungsplans ist, einen pädagogisch sinnvollen, sachlich und zeitlich korrekten Ausbildungsverlauf zu planen. Der Ausbildungsplan legt deshalb wichtige Lernziele der Ausbildung fest, die die beruflich relevanten Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln sollen. Dabei ist er auf die speziellen Gegebenheiten im Betrieb abgestimmt. Der Ausbildungsplan wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Azubi ausgehändigt und ist Teil des Ausbildungsvertrags.

Ausbildungspläne für Gärtner/Gärtnerin in den einzelnen Fachrichtungen

    Ausbildungspläne für Werker/Werkerin im Gartenbau

      Vordruck des Staatsministeriums für den betrieblichen Ausbildungsplan

      Zusatzinformationen zur ärztlichen Erstuntersuchung

      Vor Beginn der Ausbildung müssen sich alle Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Diese ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben.
      Den "Berechtigungsschein" für die ärztliche Erstuntersuchung erhalten die Jugendlichen i.d.R. im Abschlussjahr an der Schule. Mit diesem kann der Hausarzt die Erstuntersuchung durchführen. Sollte der "Berechtigungsschein" verloren gegangen sein, kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einen neuen ausstellen.

      Berichtsheft /Ausbildungsnachweis

      Wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist ein vollständig und lückenlos geführter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), das eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist.

      Beispiele für Tagesberichte

      Gerade zu Beginn der Ausbildung fällt es vielen Auszubildenden oft schwer, die Tagesberichte mit "Inhalt" zu füllen. Um sich ein Bild machen zu können, welche Inhalte in den Tagesberichten festgehalten werden können bzw. müssen, haben wir für die verschiedenen Fachrichtungen Beispiele zusammengestellt.

      Bezugsquellen für Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

      Das Berichtsheft bestellt der Ausbildungsbetrieb. Die Bezugsquellen sind je nach Fachrichtung unterschiedlich.

      Erwerbsgartenbau
      TBF-Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH
      Sigmund-Riefler-Bogen 4
      81829 München
      Fax: 089 1786799
      E-Mail: info@bgv-muenchen.de
      Internet: Bestellschein (PDF) Externer Link

      Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
      AuGaLa
      Alexander-von-Humboldt-Str. 4
      53604 Bad Honnef
      Fax: 02224 7707-938
      Internet: Bestellcenter - AuGaLa Externer Link

      Zusatzvereinbarung zur Führung des Ausbildungsnachweises

      Jeder Ausbildungsbetrieb kann individuell mit den Auszubildenden vereinbaren, wie viele Erfahrungsberichte, Kulturbeschreibungen bzw. Pflanzenbeschreibungen (Pflanze der Woche) im Laufe der Ausbildung angefertigt werden sollen. Sie können dazu folgende Vorlage verwenden:

      Zusatzvereinbarung Berichtsheft pdf 113 KB

      Berufsschulen

      Vor Beginn der Ausbildung muss der zukünftige Auszubildende, sofern dieser noch berufsschulpflichtig ist, an der Berufsschule angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren ist bei der jeweiligen Berufsschule zu erfragen. Alle Berufsschulen im Zuständigkeitsbereich mit Links zu den Anmeldeformularen haben wir für Sie zusammengestellt:

      Termine

      Über Prüfungstermine der verschiedenen Fachsparten informiert die jeweils zuständige Stelle für die Berufsbildung. Die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin zusätzlich ein Einladungsschreiben. 

      Gärtner/-in

      Werker/-in im Gartenbau

      Prüfungsvorbereitung und Pflanzenlisten

      Beispiel einer praktischen Prüfungsaufgabe im Garten- und Landschaftsbau
      Im Garten- und Landschaftsbau muss in der praktischen Prüfung ein Gesamtwerk erstellt werden. Der Prüfling erhält dazu einen Plan mit Leistungsverzeichnis. Zur Vorbereitung auf die Prüfung kann der Musterplan samt Leistungsverzeichnis verwendet werden. Auf welche Punkte bei der Bewertung geachtet wird, kann den Bewertungshilfen entnommen werden. Die Angaben beziehen sich nur auf Prüfungen in Schwaben und Oberbayern-West.

      Pflanzenlisten

      Für die Pflanzen-Bestimmungsprüfung (Teil der schriftlichen Abschlussprüfung), wurden für jede Fachrichtung Pflanzenlisten erstellt aus denen die Prüfungspflanzen gewählt werden.

      Garten- und Landschaftsbau

      Martina Burghard
      AELF Augsburg
      Johann-Niggl-Straße 7
      86316 Friedberg
      Telefon: 0821 43002-3421
      Fax: 0821 43002 - 1111
      E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de

      Email 2: ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de

      Claudia Ferber-Kraut
      AELF Augsburg
      Johann-Niggl-Straße 7
      86316 Friedberg
      Telefon: 0821 43002-3423
      Fax: 0821 43002 - 1111
      E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de

      Email 2: ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de

      Monika Franke
      AELF Augsburg
      Johann-Niggl-Straße 7
      86316 Friedberg
      Telefon: 0821 43002-3424
      Fax: 0821 43002 - 1111
      E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de

      Email 2: ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de

      Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei

      Nicolas Smola
      AELF Augsburg
      Johann-Niggl-Straße 7
      86316 Friedberg
      Telefon: 0821 43002-3426
      Fax: 0821 43002 - 1111
      E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de

      Email 2: ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de

      Baumschule, Gemüsebau und Obstbau

      Julia Hirschmann
      AELF Augsburg
      Johann-Niggl-Straße 7
      86316 Friedberg
      Telefon: 0821 43002-3425
      Fax: 0821 43002 - 1111
      E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de

      Email 2: ausbildung.gartenbau@aelf-au.bayern.de