Amtliches Monitoring zur Schilfglasflügelzikade

Für die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben und Kartoffeln erhielten einige Insektizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Notfallzulassung. Damit sollen einerseits die Ertrags- und Qualitätsverluste minimiert und gleichzeitig die Vektorpopulation, also die Schilf-Glasflügelzikaden, reduziert werden. Ergänzend zu einem möglichen Insektizideinsatz sind zwingend pflanzenbauliche Maßnahmen zu ergreifen. So soll der Anbau von Wintergetreide nach Zuckerrüben oder Kartoffeln unterlassen werden. Dadurch wird den Nymphen Nahrung entzogen, was zu einer Reduktion der Nymphen im Boden führt.
Auch wenn mit den Notfallzulassungen die Möglichkeit zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikadenbekämpfung geschaffen wurde, ist der Einsatz der Insektizide mit strengen Auflagen verbunden und nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Es wurden daher bundesweit die Anbaugebiete in drei verschiedene Befallsregionen eingeteilt.
- Sogenannte Hotspotregionen: Hier ist eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade möglich, sobald ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt. Dies sind für das Dienstgebiet des AELF Augsburg folgende Landkreise: Kreis Eichstätt, Kreis Donau-Ries, kreisfreie Stadt Ingolstadt, Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Kreis Pfaffenhofen Ilm
- Sogenannte Übergangsregionen: Kreis Aichach-Friedberg, Kreis Augsburg, Kreis Dillingen. Hier ist eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nach amtlichen Warndienstaufruf nur dann möglich, wenn Sie als Landwirt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass für Sie eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben oder Kartoffeln
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zum Symptom der Gummiknollen bzw. Gummirüben
- Im letzten Jahr hatten Sie Flächen, auf denen viele Pflanzen (10 – 50 %) Symptome von SBR bzw. Stolbur zeigten.
- Sogenannte Grenzregionen: Kreis Fürstenfeldbruck, Kreis Dachau, Kreis Landsberg am Lech, Kreis Günzburg, Kreis Neu-Ulm, Kreis Unterallgäu, Kreis Ostallgäu, Kreis Oberallgäu. Hier ist aufgrund der Befallssituation kein Insektizideinsatz gerechtfertigt. Eine Bekämpfung der Schilf-Gasflügelzikaden mit Insektiziden ist daher in diesen Regionen nicht möglich.
Amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade für folgende Landkreise:
- Kreis Donau-Ries
- Kreis Eichstätt
- kreisfreie Stadt Ingolstadt
- Kreis Neuburg-Schrobenhausen
- Kreis Pfaffenhofen an der Ilm
- Kreis Aichach-Friedberg
Die sonnige und warme Witterung Ende letzter Woche hat die Aktivität der Zikaden deutlich gefördert. Während letzte Woche nur sporadisch Zikaden an den Fallen festgestellt werden konnten, hat der Umfang und die Intensität des Zikadenauftretens jetzt zugenommen, so dass für obige Landkreise bzw. kreisfreie Städte ein amtlicher Aufruf zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade erfolgt. Damit kann in diesen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben, Kartoffeln und speziellen Gemüsearten (Rote Bete, Möhren, Kopfkohle, Blumenkohle) erfolgen. In den anderen Landkreisen Schwabens bzw. Oberbayerns ist das Auftreten der Zikaden noch gering, so dass dort eine Bekämpfung nicht sinnvoll und auch nicht zulässig ist.
Der Warndienstaufruf bedeutet, dass behandelt werden darf. Es besteht keine Verpflichtung zur Behandlung. Der Warndienstaufruf ist auch nicht so zu verstehen, dass sofort behandelt werden muss. Da je nach Schlag die Situation sehr unterschiedlich sein kann, schauen Sie sich am besten vor einer Behandlung ihre Bestände an, ob auch tatsächlich Zikaden vorhanden sind. Der amtliche Warndienstaufruf für ein Gebiet bedeutet nicht zwangsweise, dass auf jeder Fläche Zikaden auftreten. Je nach Situation kann es daher sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Bei der aktuellen Witterung ist es ohnehin schwierig, geeignete Spritzfenster mit wenig Wind und Sonne zu finden. Behandlungen bei sonnigen Bedingungen (aber keinesfalls in der Mittagshitze) lassen die höchsten Wirkungsgrade erwarten, da dann auch die Zikadenaktivität am höchsten ist.
In Kartoffeln können etwaige Maßnahmen zur Zikadenbekämpfung problemlos mit reinen Krautfäulefungiziden kombiniert werden. Bei der Bekämpfung von Alternaria haben wir dagegen die Situation, dass oft azolhaltige Fungizide eingesetzt werden, die Einfluss auf die Bienengefährlichkeit der Mischung haben können.
Aktuell beobachten wir - je nach Region - eine zunehmende Besiedelung der Kartoffeln mit Blattläusen. Kartoffelbesiedelnde Blattlausarten sitzen zumeist versteckt auf der Blattunterseite. Kontrollieren Sie daher an ca. 25 Pflanzen jeweils 1 Fiederblatt pro Pflanze. Um einen guten Überblick über die Besatzdichten zu erhalten, schauen Sie sich die Fiederblätter aus dem oberen, mittleren und unterem Blattbereich an, wobei die Blattläuse bevorzugt im unteren Blattbereich sitzen. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 10 Läusen/Fiederblatt.
Sollten Sie aufgrund des amtlichen Warndienstaufruf zur Zikadenbekämpfung Insektizide einsetzen, kontrollieren Sie vor der Zikadenbekämpfung das Blattlausauftreten in Ihren Beständen. Achtung Honigtau: Bereits ab 5 Läusen/Fiederblätter kann es zur Bildung von Honigtau kommen. Da durch Honigtau Bienen angelockt werden können, sind die Bestände intensiv auf Blattläuse zu kontrollieren. Stellen Sie derartige Besatzdichten fest, verzichten Sie bitte vorsorglich auf den Einsatz bienengefährlicher Mittel, wie z.B. Sivanto Prime und setzen Sie keine Tankmischung mit Insektiziden ein (z.B. Wirkstoff Acetamiprid + Pyrethroid), da diese ebenfalls als bienengefährlich eingestuft sind. In diesen Fällen ist der Wirkstoff Acetamiprid solo auszubringen. Beachten Sie, dass sich die Bienengefährlichkeits-Einstufung der Acetamiprid-haltigen Insektizide je nach Produkt unterscheidet: Während Mospilan SG und Danjiri B4 (= bienenungefährlich) ist, hat Carnadine 200 eine B2-Einstufung. B2 bedeutet bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23.00 Uhr. B2 Mittel wie Carnadine 200 lassen sich daher auf Flächen, die von Bienen beflogen werden, nur nach dem Ende des Bienenfluges bis 23.00 Uhr einsetzen. Beachten Sie zudem, dass Sie vor einer Behandlung mit bienengefährlichen Mitteln (B1) verpflichtet sind, den Imker über die Maßnahme zu informieren, wenn im Umkreis von 60 m zur behandelten Fläche Bienenstöcke stehen.
Seit dem 19.05.2025 werden die Zikadenfänge auf den Klebetafeln wöchentlich ausgewertet. In ISIP werden die Monitoringdaten für Kartoffel- und Zuckerrübenflächen in zwei Karten getrennt dargestellt: