Schilfglasflügelzikade - Warndienstaufruf, Auflagen, ackerbauliche Maßnahmen, amtliches Monitoring
Amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren (27.05.2026)
Hotspotregionen:
- Landkreis Eichstätt
- Kreisfreie Stadt Ingolstadt
- Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Übergangsregionen:
- Landkreis Augsburg
- Kreisfreie Stadt Augsburg
Hotspotregion bedeutet, dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine umgehende Bekämpfung der Glasflügelzikaden möglich ist.
Übergangsregion bedeutet, dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine Bekämpfung der Glasflügelzikaden nur dann erfolgen soll, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse.
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau.
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau.
- Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
Gemäß Notfallzulassung darf nur in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten eine Bekämpfung der Glasflügelzikade durchgeführt werden, in denen ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt ist.
Ausnahme: Bei angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben können wegen der Nulltoleranz bei Stolbur Behandlungen gegen Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.
In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen (bis jetzt) kein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt ist, wird die Aktivität der Glasflügelzikaden weiterhin intensiv beobachten und situativ entschieden, ob bzw. wann es dort einen amtlichen Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden gibt. Orientierung bietet dabei auch die bundesweit vorgenommene Einteilung der Landkreise und kreisfreien Städte in sog. Hotspot- und Übergangsregionen.
Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden. Der amtliche Warndienstaufruf für einen Landkreis (kreisfreie Stadt) bedeutet nicht automatisch, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So kann es z.B. in kühleren Lagen sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Unter www.isip.de können Sie sich einen Überblick über die Aktivität der Zikaden verschaffen.
Unter www.isip.de können Sie sich einen Überblick über die Aktivität der Zikaden verschaffen.
Das BVL hat sowohl für systemische Insektizide als auch für Kontaktmittel Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden erteilt (s. Tabelle „Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren 2026“). Auch wenn zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden in Kartoffeln und Zuckerrüben oftmals die gleichen Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung erhalten haben, weisen diese zum Teil deutliche Unterschiede im Anwendungszeitraum, der max. zugelassenen Anwendungshäufigkeit, der Wartezeit, den Anwendungsbestimmungen und den max. zugelassenen Aufwandmengen auf:
- Carnadine 200 0,2 l/ha in der Kartoffel 0,25 l/ha in der Zuckerrübe
- Decis forte, Nuyard 50 ml/ha in der Kartoffel 75 ml/ha in der Zuckerrübe
- Sivanto prime 0,5 l/ha in der Kartoffel 0,25 l/ha in der Zuckerrübe
Da die frühen Infektionen als besonders kritisch angesehen werden, sind an sich für die ersten beiden Behandlungen sowohl in der Kartoffel als auch in der Zuckerrübe Insektizidkombinationen aus systemischem Insektizid und Pyrethroid vorgesehen. Da das Temperaturoptimum für Pyrethroide im kühlen Bereich bei Temperaturen unter 18° C liegt, ist deren Anwendung aber bei Temperaturen über 25° C zu unterlassen. Bei Spritzfolgen und Tankmischungen müssen Sie als Anwender / Anwenderin – wie bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln – auch im Falle der Notfallzulassung das zwingend einhalten, was in den Notfallzulassungen festgelegt wurde.
In der Zuckerrübe wird folgende Spritzfolge empfohlen:
- Behandlung (nach amtlichem Warndienstaufruf): 0,25 l/ha Sivanto prime + 0,2 l/ha Mavrik Vita oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Mospilan SG
Sivanto prime ist an sich für die erste Behandlung vorgesehen, da Sivanto prime bereits ab dem 2-Blattstadium der Rübe eingesetzt werden kann (z.B. Danjiri oder Mospilan SG erst ab EC 19 der Rübe zuge-lassen) und eine Wartezeit von 90 Tagen besitzt. Aus Gründen des Resistenzmanagements wäre es aber besser als systemisches Insektizid zunächst Danjiri einzusetzen und die zweite Behandlung mit Sivanto prime durchzuführen. Diese veränderte Reihenfolge sollte aktuell machbar sein, da die Rüben oftmals bereits 9 Blätter ausgebildet haben, und durch den frühe Warndienstaufruf die Wartezeit einzuhalten sein dürfte. Nur bei Rodeterminen vor dem 10. September wäre das nicht gewährleistet.
Bei den Pyrethroiden spricht für den frühen Einsatz von Mavrik Vita sowohl der Zulassungszeitraum (EC 12 - 39) als auch die günstigen Auflagen beim Gewässerabstand. Bei Karate Zeon haben wir die Situation, dass wir beim Gewässerabstand gewisse Vorteile gegenüber den Präparaten mit dem Wirkstoff Deltamethrin haben, eine Anwendung aber erst ab dem 9-Blattstadium der Rübe möglich ist. Sollte dieses zum Behandlungszeitpunkt noch nicht erreicht sein, ist auf Deltamethrin auszuweichen.
Stehen die Rüben auf drainierten Flächen kann die oben empfohlene Spritzfolge weitgehend beibehalten werden. Im Fall des Karate Zeon ist aber darauf zu achten, dass dieses erst ab EC 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) die Drainauflage verliert und somit erst ab diesem Stadium dem systemischen Insektizid zugemischt werden kann. Als einziges Pyrethroid weist Mavrik Vita keinerlei Beschränkungen für drainierte Flächen auf, es darf aber nur ein einziges Mal zur Zikadenbekämpfung eingesetzt werden.
In der Kartoffel wird folgende Spritzfolge empfohlen, wenn die Bestände die zum Zeitpunkt des Warndienst-aufrufes bereits EC 40 (= Schwellen der ersten Stolonenenden) erreicht haben:
- Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,5 l/ha Sivanto prime + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG
Auf drainierten Flächen ist der Einsatz von Sumicidin Alpha EC nicht möglich, hier wäre anstelle dessen Cyperkill Max (B1) einzusetzen.
Durch den verzögerten Start in das Frühjahr wurden viele Kartoffeln erst Mitte April gelegt und sind daher noch nicht so weit entwickelt. Hier haben wir die Situation, dass systemische Insektizide zulassungsbeding erst ab dem Schwellen der ersten Stolonen (= EC 40) angewendet werden dürfen. Sind die Kartoffeln noch nicht so weit entwickelt, stehen in dieser frühen Phase ausschließlich Pyrethroide zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden zur Verfügung stehen. Kommen nur Pyrethroide zum Einsatz, dürfte auch wegen des starken Neuzuwachs eine Verkürzung des Spritzabstandes auf ca. 7 Tage sinnvoll sein. Hinzu kommen die aktuell schwierigen Anwendungsbedingungen für Pyrethroide mit Temperaturen an die 30° C und 15 Stunden Son-ne.
In Kartoffelbeständen, die beim Warndienstaufruf noch im Stadium „Blattentwicklung / Seitensprossbildung“ sind, aber bei der zweiten Behandlung das Stadium 40 erreicht haben, wird folgende Spritzfolge empfohlen:
- Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (erst ab EC 13 erlaubt; generell kein Einsatz auf drainierten Flächen möglich)
Auf drainierten Flächen: 60 ml/ha Cyperkill Max (erst ab EC 20 = Seitensproßbildung erlaubt; B1) - Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 40): 0,25 kg/ha Danjiri + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,25 kg/ha Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (Drainauflage!) oder anderes Pyrethroid (z.B. Cyperkill Max ohne Drainauflage; B1)
- Bei anhaltendem Zikadenflug:
Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,5 l/ha Sivanto prime
In Kartoffelbeständen, die beim Warndienstaufruf noch im Stadium „Blattentwicklung / Seitensprossbildung“ sind, und die auch bei der zweiten Behandlung noch nicht das Stadium 40 erreicht haben, wird folgende Spritzfolge empfohlen:
- Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (erst ab EC 13 erlaubt; generell kein Einsatz auf drainierten Flächen möglich)
Auf drainierten Flächen: 60 ml/ha Cyperkill Max (erst ab EC 20 = Seitensproßbildung erlaubt; B1) - Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 20): 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
- Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 40): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (Drainauflage!) oder anderes Pyrethroid (z.B. Cyperkill Max ohne Drainauflage; B1)
- Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,5 l/ha Sivanto prime
Durch diese angepasste Vorgehensweise könnte bei ähnlicher Insektizidintensität ebenfalls ein Zeitraum von etwa vier bis fünf Wochen abgedeckt werden.
Sowohl für die Zuckerrüben als auch die Kartoffeln hat das BVL jeweils eine Notfallzulassung erteilt. So ist in Kartoffeln ab BBCH 19 eine fünfmalige Anwendung von jeweils 6,0 l/ha Neudosan Neu im Abstand von min-destens 7 Tagen möglich. In der Zuckerrübe kann Raptol HP ab dem 9-Blattstadium der Zuckerrübe zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen mit jeweils 0,6 l/ha eingesetzt werden.
Neben den Drainauflagen schränken die Anwendungsbestimmungen NW uncodiert und die NW 701 bzw. 706 die Möglichkeit des Insektizideinsatzes deutlich ein. So schreibt die NW uncodiert vor, dass zwischen einer behandelten Fläche mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – ein mindestens 20 m breiter, mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein muss. Fehlt dieser 20 m breit bewachsene Streifen, darf die gesamte abflussgefährdete Fläche nicht mit diesen Insektiziden behandelt werden. Die Kriterien eines bewachsenen Randstreifens von 20 m Breite erfüllen z.B. Grünland, Ackergras oder Getreide (ab EC 30), nicht aber Hackfrüchte wie z.B. Kartoffeln, Mais oder Zuckerrüben. Ein Weg unter-bricht diese Verpflichtung nicht.
Bei der NW706 ist bei Flächen mit einer Hangneigung von über 2% zu angrenzenden Oberflächengewässern (= 2 m Höhenunterschied auf 100 m gemessen ab Böschungsoberkante des Gewässers) ebenfalls ein mind. 20 m breiter Randstreifen erforderlich. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Dieser 20 m breite Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung auf einer Fläche im Mulch- oder Direktsaatverfahren (mind. 30% Bodendeckung zum Zeitpunkt der Behandlung erforderlich) erfolgt. Die NW701 ist ähnlich gestrickt wie die NW706. Einziger Unterschied: Der oben beschriebene Randstreifen muss nicht 20 m breit sein, sondern „nur“ 10 m.
Beachten Sie: Von diesen Auflagen sind fast alle Pyrethroide betroffen, außer Mavrik Vita in der Rübe (nur eine einmalige Anwendung zur Zikadenbekämpfung möglich) und Cyperkill Max (B1) in der Kartoffel. Cyperkill Max (B1) darf in dieser Kultur zwar zweimal zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden eingesetzt werden, der zeitliche Abstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss aber mindestens 14 Tage betragen.
Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1). Eine Anwendung solcher Mischungen ist daher auf Flächen, die von Bienen beflogen werden, nicht erlaubt. Stehen auf einer Fläche blühende Unkräuter bzw. Schosserrüben oder kommt es auf einer Fläche wegen starkem Blattlausauftreten zur Bildung von Honigtau ist der Einsatz von B1-Mitteln bzw. B1-Mischungen nicht möglich! Beachten Sie auch, dass bienengefährliche Mittel bzw. Mischungen innerhalb eines Umkreises von 60 m um den Bienenstand während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die behandelte Kultur von Bienen beflogen wird oder nicht.
Sollten keine Insektizidmischungen zur Anwendung kommen, sondern die Insektizide solo eingesetzt werden, ist auch hier auf die Bieneneinstufung zu achten. So haben zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden vom BVL zwei Insektizide eine Notfallzulassung erhalten, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind. Im Kartoffelbau sind dies Cyperkill Max und in der Zuckerrübe Polux. Als B2 eingestuft ist die Soloanwendung der Insektizide Carnadine 200, Leptostar, Decis forte, Nuyard, Sumicidin Alpha EC und Raptol HP. B2 bedeutet bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23.00 Uhr. Bei einer Einstufung als B2 ist eine Anwendung auf Flächen, die von Bienen beflogen werden bzw. die blühende Pflanzen enthalten, nur nach dem Ende des täglichen Bienenflug bis 23.00Uhr möglich.
Um Bienenschäden auszuschließen, sind somit vor jeder Behandlung die Bestände auch auf den Zuflug von Bienen sowie auf blühende Unkräuter zu kontrollieren. Läuft z.B. in Kartoffeln an angefahrenen Dammflanken Windenknöterich auf, dürfen auf dieser Fläche keine B1 Mittel bzw. Insektizidmischungen mehr eingesetzt werden, sobald der Windenknöterich blüht!
Beachten Sie: Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendung und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen kontrollieren.
amtliches Monitoring - Zikadenfänge
Seit dem 11.05.2026 werden die Zikadenfänge auf den Klebetafeln wöchentlich ausgewertet. In ISIP werden die Monitoringdaten für Kartoffel- und Zuckerrübenflächen in zwei Karten getrennt dargestellt:
| LKR | Kultur | Standorte | 18.05. | 26.05. |
| A | KA | Graben | 0 | 0 |
| A | KA | Nordendorf | 0 | 0 |
| A | KA | Thierhaupten | 0 | 1 |
| A | KA | Zusmarshausen | 0 | 0 |
| A | ZR | Ellgau 1 | 0 | 3 |
| A | ZR | Ellgau 2 | 0 | 7 |
| A | ZR | Inningen | 0 | 2 |
| A | ZR | Untermeitingen | 0 | 0 |
| AIC | KA | Mainbach | 0 | 0 |
| AIC | KA | Ottoried | 0 | 0 |
| AIC | KA | Paar | 0 | 3 |
| AIC | KA | Sulzbach | 0 | 0 |
| AIC | ZR | Klingen | 0 | 0 |
| AIC | ZR | Kühnhausen | 0 | 2 |
| AIC | ZR | Sirchenried | 0 | 0 |
| DAH | KA | Altomünster | 0 | 0 |
| DAH | KA | Felgeding | 0 | |
| DAH | KA | Hilgertshausen | 0 | 0 |
| DAH | KA | Lukka | 0 | 0 |
| DAH | KA | Petershausen | 0 | 0 |
| DAH | ZR | Großberghofen | 0 | 0 |
| DAH | ZR | Oberroth | 0 | 0 |
| DLG | KA | Hirschbach | 0 | 1 |
| DLG | KA | Holzheim | 0 | 0 |
| DLG | ZR | Bissingen | 0 | 0 |
| DLG | ZR | Blindheim | 0 | 1 |
| DLG | ZR | Veitriedhausen | 1 | 0 |
| DON | KA | Oberpeiching | 0 | 1 |
| DON | KA | Schwörsheim | 0 | 0 |
| DON | RB | Dürrenzimmern | 0 | 0 |
| DON | RB | Wengenhausen | 0 | 0 |
| DON | ZR | Donauwörth | 0 | 0 |
| DON | ZR | Genderkingen | 0 | 1 |
| DON | ZR | Genderkingen UBS 1 | 0 | 0 |
| DON | ZR | Genderkingen UBS 1 | 0 | 1 |
| DON | ZR | Mertingen | 0 | 0 |
| DON | ZR | Nähermemmingen 1 | 0 | 1 |
| DON | ZR | Nähermemmingen 2 | 0 | 2 |
| DON | ZR | Reimlingen | 0 | 0 |
| DON | ZR | Rettingen 1 | 0 | 0 |
| DON | ZR | Rettingen 2 | 0 | 0 |
| EI | KA | Großmehring 1 | 0 | 0 |
| EI | KA | Großmehring 2 | 0 | 1 |
| EI | KA | Manching 1 | 0 | 12 |
| EI | KA | Manching 2 | 0 | 8 |
| EI | KA | Pichl 1 | 0 | 10 |
| EI | KA | Pichl 2 | 0 | 19 |
| EI | KA | Wackerstein | 0 | 0 |
| EI | ZR | Buxheim | 0 | 1 |
| EI | ZR | Unterdolling | 1 | 23 |
| FFB | KA | Mittelstetten | 0 | 0 |
| FFB | KA | Moorenweis | 0 | 0 |
| FFB | ZR | Egenhofen | 0 | 0 |
| FFB | ZR | Lindach | 0 | 0 |
| GZ | KA | Halbertshofen | 0 | 0 |
| GZ | ZR | Anhofen | 0 | 0 |
| GZ | ZR | Ichenhausen | 0 | 0 |
| GZ | ZR | Rettenbach | 0 | |
| IN | KA | Etting 1 | 0 | 0 |
| IN | KA | Etting 2 | 0 | 0 |
| IN | KA | Zuchering | 0 | 1 |
| IN | ZR | Dünzlau | 0 | 27 |
| LL | KA | Geretshausen | 0 | 0 |
| LL | KA | Landsberg | 1 | 1 |
| LL | KA | Prittriching | 0 | 0 |
| LL | ZR | Scheuring | 0 | 0 |
| MN | KA | Siebnach | ||
| ND | KA | Feldkirchen | 0 | 1 |
| ND | KA | Karlskron | 0 | 0 |
| ND | KA | Klingsmoos | 0 | 0 |
| ND | KA | Lampertshofen | 0 | 0 |
| ND | KA | Rennertshofen 1 | 0 | 0 |
| ND | KA | Rennertshofen 2 | 0 | 0 |
| ND | KA | Weichering | 0 | 2 |
| ND | SP | Adelshausen | 0 | 0 |
| ND | SP | Ried (ND) | 0 | 4 |
| ND | ZR | Bonsal | 0 | 2 |
| ND | ZR | Burgheim 1 | 0 | 0 |
| NU | ZR | Hittistetten 1 | 0 | 1 |
| NU | ZR | Hittistetten 1 | 0 | 2 |
| NU | ZR | Unterelchingen | 0 | 1 |
| OAL | KA | Oberostendorf | 0 | 0 |
| PAF | KA | Engelbrechtsmünster | 0 | 0 |
| PAF | KA | Gerolsbach | 0 | 0 |
| PAF | KA | Ilmmünster | 0 | 1 |
| PAF | KA | Irsching 1 | 0 | 2 |
| PAF | KA | Irsching 2 | 0 | 3 |
| PAF | KA | Jetzendorf | 0 | |
| PAF | KA | Obermettenbach | 0 | 0 |
| PAF | KA | Rockolding 1 | 0 | 2 |
| PAF | KA | Rockolding 2 | 0 | 1 |
| PAF | KA | Vohburg | 0 | 0 |
| PAF | KA | Westenhausen | 0 | 2 |
| PAF | KA | Westenhausen 1 | 0 | 8 |
| PAF | KA | Westenhausen 2 | 0 | 1 |
| PAF | ZR | Irsching | 0 | 38 |
| PAF | ZR | Münchsmünster | 1 | 11 |
KA - Kartoffeln
ZR - Zuckerrüben
SP - Spargel
RB - Rote Bete
Die Fänge der Schilfglasflügelzikade können auch innerhalb weniger Kilometer stark schwanken.
Ackerbauliche Maßnahmen zur Zikadenbekämpfung
Ein längerer Abstand zwischen Ernte und Folgefrucht, optimal 5–6 Monate, entzieht den Nymphen die Nahrungsgrundlage und schwächt sie erheblich. So lässt sich der Befallsdruck wirksam senken. Eine gemeinschaftliche Anpassung der Fruchtfolge in einer Region hat die größten Effekte. Dies zeigen sowohl die Ergebnisse aus den Modellregionen von Südzucker bei Ingolstadt also auch im Befallsgebiet Chablais in der Schweiz, in denen konsequent auf den Anbau von Winterungen nach Zuckerrüben verzichtet wurde und so eine deutliche Reduktion der Nymphen und als Folge signifikanten Ertragssteigerungen bei Zuckerrüben erreicht werden konnten.
Auch wenn die Fruchtfolgeanpassung in der Praxis Herausforderungen mit sich bringt, sollten Sie mit Hinblick auf den zukünftigen Kartoffelanbau unbedingt auf Winterungen nach Zuckerrüben und Kartoffeln verzichten!
Auch bei der Auswahl an Zwischenfrüchten zeigen sich Unterschiede in der Attraktivität für die Nymphen. In Gewächshausversuchen von IfZ und ltz waren in der Begrünung mit Ölrettlich der geringste Anteil an überlebenden Nymphen. Senf schnitt etwas schlechter ab und die Begrünung mit Ramtillkraut zeigte die schlechtesten Ergebnisse. Hier war die Überlebensrate im Versuch sogar noch größer als bei Folgefrucht Weizen.

