Die durchgehende Trockenheit im Sommer und Herbst 2018, sowie der geringe Novemberniederschlag führten landesweit zu sinkenden Grundwasserspiegeln, Quellschüttungen und Niederwasserabflüssen. Im Hinblick auf die fallende Tendenz der Grundwasserstände, das trockene Jahr 2018 und mögliche folgende trockene und heiße Jahre informieren wie Sie über Rechtliches im Hinblick auf die Genehmigung von Wasserkontingenten und den im Gartenbau verbreitetsten Bewässerungsverfahren sowie die Möglichkeiten der Wassereinsparung und Effizienzsteigerung.
Da auch zukünftig längere Trockenperioden bei gleichzeitig hohen Temperaturen nicht ausgeschlossen werden können, sollten Sie sich bereits jetzt Gedanken über eine effiziente, betriebs- und kulturangepasste und möglichst wassersparende Bewässerung machen, um auch zukünftig erfolgreich gartenbauliche Kulturen produzieren zu können. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass i.d.R. die Wasserentnahme für Bewässerungszwecke aus Brunnen oder Oberflächengewässer genehmigungspflichtig ist, sodass hierzu mit ausreichend Vorlaufzeit die entsprechenden Schritte eingeleitet werden müssen.Bewässerungswasser für den Freilandgemüsebau kann entnommen werden aus dem öffentlichen Trinkwassernetz (teuer), Regenwasser, Grundwasser oder Uferfiltrat (Brunnen) oder Oberflächenwasser (See, Fluss, Bach). Für die Entnahme aus dem Grundwasser, Uferfiltrat oder Oberflächenwasser ist ein Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserentnehme) (§8 WHG und Art. 15 BayWG) über die Untere Wasserbehörde am zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt erforderlich. Wird für die Wasserentnahme ein Brunnen errichtet (nach §49 WHG und Art. 30 BayWG), muss auch die Brunnenbohrung angezeigt werden.
Für die Wasserrechtliche Erlaubnis werden folgende Kriterien geprüft:
Die Wasserrechtliche Erlaubnis wird i.d.R. für mehrere Jahre ausgestellt (z.B. 10 Jahre) und ist eine widerrufliche Befugnis zur Wasserentnahme, die vom Landratsamt erteilt wird. Diese kann bei Bedarf angepasst werden (z.B.: Verlängerung bzw. Erhöhung eines bestehenden Wasserkontingentes, Erweiterung der Bewässerungsflächen oder der bewässerten Kulturen).
Grundsätzlich gilt, dass nur nach den Angaben in der Erlaubnis gehandelt werden darf. Eine Wasserentnahme darf nur für die beantragten Flächen, Kulturen und Bewässerungsmengen verwendet werden. Kommen z.B. neue Feldstücke/Kulturen hinzu, müssen diese ergänzt werden. Handelt es sich um eine (nicht oder mit nur wenig Vorlaufzeit auftretende) Ausnahmesituation, ist es ratsam vorher das Landratsamt zu kontaktieren, bevor Sie widerrechtlich handeln.
In ihren Antragsunterlagen zur Wasserentnahme sind i.d.R. folgende Angaben zu machen:
Die Untere Wasserbehörde am für Sie zuständigen Landratsamt erlässt nach Rücksprache mit den Fachbehörden zu den Punkten der wasserwirtschaftlichen Belange, der Notwendigkeit der Bewässerung und sonstiger Belange (Naturschutz, Umweltverträglichkeit) den Bescheid für die Erlaubnis auf Wasserentnahme.
Dieser enthält u.a. Angaben zur:
Zusätzliche Auflagen im Genehmigungsbescheid sind bzw. können sein:
Bewässerungssysteme, die vorwiegend in gartenbaulichen Freilandkulturen eingesetzt werden, sind u.a. die Rohrberegnung mit Reihen- bzw. Kreisregner, mobile und teilmobile Beregnungsmaschinen mit Starkdüse oder Düsenwagen oder die oberirdisch bzw. unterirdisch verlegte Mikro- bzw. Tropfbewässerung.
Die Rohrberegnung wird speziell im Freilandgemüsebau häufig verwendet. Auch im Obstbau spielt die Frostschutzberegnung mit dem Rohrberegnungsverfahren eine wichtige Rolle, um Ernteausfälle bei Spätfrösten zu vermeiden.
Sie benötigen i.d.R. bzw. abhängig von der Regnerausführung wenig Druck (ca. 2-4 bar zzgl. Rohrreibung und 1-3,5 m³/h je Regner), haben eine kleine Tropfengröße und sind deshalb auch gut für junge empfindliche Kulturen/Pflanzungen geeignet. Als Nachteil werden die schlechte Verteilgenauigkeit, Windanfälligkeit und die Blattflächenbefeuchtung sowie die Rüstzeiten gesehen.
Alternativ zu den herkömmlichen Regnern könnten Mikrosprinkler die Verteilgenauigkeit verbessern.
Mobile Beregnungsmaschinen, vorwiegend mit Mittel- oder Starkregnerdüse, erfreuen sich steigender Beliebtheit. Vorteile sind der flexible Einsatz und die geringen Rüstzeiten, sodass diese als arbeitssparende Beregnungsverfahren angesehen werden können.
Die Beregnungsmaschine mit Kanone benötigt je nach Düse einen Druck von ca. 6 - 10 bar bei 24-60 m³/h. Sie sind aufgrund der großen Tropfengröße wenig geeignet für junge empfindliche Kulturen.
In Kombination mit einem Düsenwagen ergeben sich Vorteile in der Verteilgenauigkeit und der Anwendbarkeit bei empfindlicheren Kulturen, jedoch erhöhen sich die Rüstzeit und die Anforderungen an das Gelände. Düsenwägen sind abhängig von der Streifenbreite teurer in der Anschaffung.
Generell ist die Tropfbewässerung geeignet für Intensivkulturen mit häufigem Beregnungseinsatz und für Dauerkulturen.
Im Freilandanbau bietet die Tropfbewässerung deutliche Vorteile im Vergleich zu der Über-Kopf-Beregnung. Vor allem die Möglichkeiten einer gezielten, wassersparenden Bewässerung direkt im Wurzelbereich, einer genauen Düngereinspeisung und die bessere Verteilgenauigkeit sind zu nennen. In Folge ergeben sich als positive Nebeneffekte geringere phytosanitäre Probleme und trockene Pflanzenbestände bei der Ernte. Diesen Vorteilen stehen jedoch jene Nachteile gegenüber, dass die Investitionskosten und der Zeitaufwand für den Auf-und Abbau deutlich höher sind. Zudem ist dieses System nicht mobil und die Tropfschläuche können bei Pflegemaßnahmen stören.
Die Effizienz der Freilandbewässerung kann unter Anwendung verschiedener Möglichkeiten der Bewässerungssteuerung und optimal dimensionierter Bewässerungsverfahren verbessert werden. Die Effizienzsteigerung resultiert jedoch oftmals trotz Einsatzes moderner Steuertechnik, Verwendung von genauer Bewässerungsmengenberechnung und bestimmter Bewässerungsverfahren nicht immer und zwingend in einer Minimierung des Wasserverbrauches.
Mit diversen Bewässerungssteuerungsmöglichkeiten können Verbesserungen in arbeitswirtschaftlichen Abläufen erzielt werden, indem Fahrten auf das Feld nur mit dem Zweck eine Bewässerung zu aktivieren oder zu deaktivieren, entfallen. In Bezug auf die u.a. kontinuierlich steigenden Lohnkosten können damit bedeutende Einsparungen in den Arbeitskosten erzielt werden.
Konkret können folgende Optimierungen für finanzielle Einsparmöglichkeiten bzw. Effizienzsteigerungen in der Freilandbewässerung vorgenommen werden:
Ähnlich wie bei der Wahl des "richtigen" Bewässerungsverfahrens ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und von Einsparungen in der Arbeitswirtschaft und in der Wirtschaftlichkeit betriebsspezifisch. In Abhängigkeit von der Betriebssituation, der betrieblichen Ausstattung an Bewässerungstechnik, der Arbeitskraftausstattung, der Wasserverfügbarkeit und vieler anderer Gegebenheiten, müssen betriebsindividuelle Lösungen gefunden werden. Generell können Einsparungen und Effizienzsteigerungen an allen Punkten der Bewässerungsanlage, beginnend mit der Wasserfördertechnik, der Wasserzuleitung auf das Feld, der Wasserverteilung auf dem Feld bis hin zur Bewässerungssteuerung, vorgenommen werden.
Sollten Sie Bedarf an betriebsspezifischer Beratung zur Bewässerung für ihre gartenbaulichen Kulturen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Markus Konrad
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