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Sie planen in Ihrer Gärtnerei eine Veranstaltung, bei der auch Lebensmittel und Getränke angeboten werden? Oder überlegen Sie, ein Café in Ihren Betrieb zu integrieren?
Die Lebensmittelüberwachung am Landratsamt berät Sie dazu kostenlos. Wer den Service nutzt, spart Kosten und vermeidet Ärger. Die Lebensmittelüberwachung gibt Praxistipps, beispielsweise müssen im Thekenbereich nicht zwingend Fliesen verlegt werden, um einen leicht zu reinigenden Untergrund zu erhalten, oft reicht ein Vinyl- oder ein PVC-Boden für 6 €/m², für Wände gibt es leicht zu reinigende Farben.
Die dauerhafte Genehmigung für ein Café bedarf einer baurechtlichen Nutzungsänderung (von Gärtnerei auf Café). Diese wird bei der unteren Baubehörde z.B. Landratsamt beantragt. Es werden bauliche Belange geprüft z.B. Statik (Dachlast nach Hochbaunorm), Anzahl Parkplätze (kann vierfacher Stellplatzbedarf im Vergleich zum Verkaufsraum sein), Privilegierung (Café im Außenbereich äußerst schwierig). Das dauerhafte Café ist ein Gewerbebetrieb => Steuerliche Voraussetzung eines Gewerbebetriebs.
Wird im Café auch Alkohol verkauft, dann ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis vom Gewerbeamt erforderlich. Diese berechnet das Landratsamt individuell. Darüber hinaus benötigt der Betreiber einen IHK Unterrichtungsnachweis für Gastwirte (ca. 200 €).
Wer Lebensmittel im Rahmen von Sonn- und Feiertagsveranstaltungen verkaufen will, sollte eine Marktfestsetzung bei der Gemeinde beantragen. Kosten: ca. 50 bis 100 €. Diese setzt die Ladenschlussgesetze außer Kraft. Es werden aber dazu mehrere Aussteller benötigt. Wer an dieser Veranstaltung auch Alkohol verkaufen möchte, benötigt zusätzlich eine Gestattung (siehe oben), der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin bei der Gemeinde eingereicht werden.
Fazit
Wer Lebensmittel bei Aktionen/Veranstaltungen verkaufen möchte (z.B. Glühwein und Würstchen zur Adventsausstellung) kann sich dies relativ leicht durch eine Gestattung genehmigen lassen. Komplizierter wird es, wenn ein dauerhafter Lebensmittelverkauf (z.B. Café) eingerichtet werden soll, da in diesem Fall eine Nutzungsänderung mit allen ihren baulichen Anforderungen nötig ist.
Allgemein ist anzuraten, schon bei der Planungsphase mit der Lebensmittelüberwachung Kontakt aufzunehmen. Denn eine Genehmigung für den Lebensmittelverkauf ist keine Garantie, dass dieser vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht.