Warndienst Rapsschädlinge
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwachen an einigen Standorten den Zuflug der Schädlinge im Winterraps. Der Warndienst kann die eigene Kontrolle nicht ersetzen, sondern nur eine grobe Orientierung sein.
Im Frühjahr: Stängelschädlinge (Stand: 27.03.2024)
Um eine Bekämpfungsentscheidung bezüglich des Rapsglanzkäfers zu treffen, muss man die Käfer auf den Knospen auszählen. Dies sollte am besten nachmittags bei Sonne und Wärme an mehreren Stellen des Feldes, auch im Inneren, gemacht werden. Die Schadschwelle liegt bei 10 Käfern pro Pflanze.
Falls noch keine Behandlung gegen die Stängelschädlinge erfolgt ist und in den Gelbschalen noch Stängelrüssler mit einfliegen, kann Trebon 30 EC (200 ml/ha, B2-Auflage beachten!) zur Anwendung kommen. Falls bereits eine Behandlung erfolgt ist, werden bei Schwellenüberschreitung des Glanzkäfers die B4-Produkte (Mischungseinschränkungen beachten) Mospilan SG bzw. Danjiri (200 g/ha, bis BBCH 59 möglich) empfohlen. Behandlungen am Nachmittag bei Sonne, Wärme und weitgehender Windstille sind anzustreben und versprechen die beste Wirkung. Sobald erste blühende Pflanzen im Bestand sind, stehen nur noch Mavrik Vita bzw. Evure zur Verfügung. Oft ist zu diesem Zeitpunkt aber keine Bekämpfung mehr nötig, da sich die Glanzkäfer auf offenen Blüten konzentrieren und dort
keinen Schaden mehr verursachen.
Da die Auswahl bei den Insektiziden und deren Wirksamkeit immer geringer werden, kommt der richtigen Bekämpfungsstrategie und dem optimalen Bekämpfungszeitpunkt eine besondere Bedeutung zu. Dazu sind eigene Kontrollen unerlässlich.
Bei den Stängelschädlingen beträgt die Bekämpfungsschwelle 10-15 Käfer in 3 Tagen pro Gelbschale. Werden Gefleckte Kohltriebrüssler (in unserer Region häufig überwiegend) gefangen, so kann der 2- bis 3-wöchige Reifungsfraß abgewartet werden und damit können eventuell mehrere Zuflugwellen erfasst werden. Beim Großen Rapsstängelrüssler (mind. 5 Exemplare in der Gelbschale) jedoch muss die Bekämpfung innerhalb weniger Tage erfolgen.
Hinweise zur Bestimmung der Käfer, zur Behandlung und zum Mitteleinsatz von der LfL
Im Herbst: Erdfloh und schwarzer Kohltriebrüssler – Gelbschalen aufstellen (17.10.2024)
Bestände sind mittels einer Gelbschale auf Rapserdfloh zu kontrollieren. Diese sollte zu ca. 2/3 in den Boden eingegraben werden und zur Hälfte mit Wasser (mit einem Tropfen Spülmittel versetzt) gefüllt werden. Achten Sie darauf, dass ein Gitter die Gelbschale ordentlich abschließt, damit keine Bestäuberinsekten, wie Bienen oder Hummeln mit gefangen werden.
Insgesamt gesehen war das Auftreten des Rapserdflohs in diesem Jahr bisher sehr verhalten, dennoch stiegen die Fangzahlen in unseren Gelbschalen in den letzten Tagen etwas an. Die Schadschwelle von von 50 (schlechter/lückiger Bestand) bis zu 100 (gut entwickelter Raps) wurde an vereinzelten Standorten in dieser Woche erreicht. Die Gefahr von Fraßschäden ist bei den gut entwickelten Beständen nicht mehr gegeben, es sollte aber bei vermehrtem Zuflug die Eiablage und damit der Hauptschaden über die Fraßtätigkeit der Larven unterbunden werden. Schwarze Kohltriebrüssler sind nach unseren Erkenntnissen bisher kaum aufgetreten, zur Beobachtung muss die Gelbschale aufgrund des späten Auftretens bis in den November hinein beobachtet werden. Wenn nötig erfolgt die Bekämpfung über Pyrethriode wie z.B. Kaiso Sorbie oder Karate Zeon. Bedenken Sie, dass jede unnötige Behandlung unter der Schadschwelle das Resistenzrisiko verschärft. Aus resistenztechnischer Sicht wäre bei zweimaliger Behandlung im Herbst ein Wirkstoffwechsel zu Minecto Gold oder Exirel ab BBCH 14 (Notfallgenehmigung nach Art. 53) möglich und sinnvoll.
Es ist zwingend zu beachten, dass unnötige Behandlungen die Ausbildung von Resistenzen fördern und müssen demnach unbedingt vermieden werden.
Landkreis | Ort | Falle aufgestellt am | 02. 09./ 06.09. | 09. 09./ 13.09. | 16.-20.09. | 23.09. | 25.-27.09. | 01.10. | 07.-11.10. | 14.-17.10. | Gesamt |
A | Feigenhofen | 17.09. | 22 | 9 | 3 | 11 | 45 | ||||
AIC | Klingen | 18.09. | 5 | 3 | 2 | 5 | 15 | ||||
DAH | Wiedenzhausen | 19.09. | 3 | 24 | 27 | ||||||
DLG | Hohenreichen | 17.09. | 7 | 3 | 5 | 43 | 58 | ||||
ND | Burgheim | 19.09. | 58 | 16 | 6 | 24 | 104 | ||||
DON | Nördl./Baldingen | 2 | 0 | 1 | 3 | 6 | |||||
GZ | Waldkirch | 10.09. | 5 | 1 | 0 | 2 | 22 | 3 | 4 | 37 | |
IN | Pettenhofen | 27.08. | 3 | 9 | 4 | 9 | 14 | 25 | 64 | ||
ND | Heuberg | 17.08. | 32 | 19 | 17 | 68 | |||||
A | Gersthofen | 19.09. | 5 | 12 | 17 |