Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 09. September 2025)

Silomais Reifemonitoring 2025

Die sonnige und warme Witterung der letzten Woche hat die Maisbestände weiter abreifen lassen. Vereinzelt wurden je nach Standort auch geringere TS-Gehalte auf Wochensicht gemessen. Dies hat sicherlich mit den teils ergiebigen Niederschlägen am Donnerstag zu tun. Dies ist aber nicht sehr verwunderlich. In nahezu jedem Jahr gibt es Messungen, bei denen in folge von starken Niederschlägen die TS-Gehalte vorübergehend sinken.

Die weiterhin langsame Abreife der Bestände setzte sich somit vor allem in den kühleren Regionen des Dienstgebiets auch letzte Woche fort. Auf der Anderen Seite erkennt man auch, dass in den wärmeren Regionen bzw. bei frühen Saaten um Mitte April, die Bestände der frühen Reifegruppen nun der optimalen Siloreife annähern. Dies erkennt man beispielhaft am Standort Frankendorf.

Nach wie vor ist die Bodenfeuchtigkeit mehr als ausreichend, sodass von Trockenheit gestresste Bestände mit sprunghafter Abreife im Jahr 2025 nicht vertreten sein werden. Vor allem bei Beständen auf guten Böden kann noch mit der Ernte gewartet werden. In Bezug auf die aktuellen Wettervorhersagen wird es weiterhin im Vergleich zu den Vorjahren eine etwas langsamere Abreife geben. Hitzetage, die die TS-Gehalte sprunghaft ansteigen lassen, sind nicht in Sicht.

Beachten Sie dennoch, dass Bestände auf leichten bzw. kiesigen Böden, bei warmer Witterung schneller höhere TS-Gehalte aufweisen können als auf schweren Böden.

Anmerkung: Die Versuchsanlage am Standort Günzburg wurde in Folge eines Hagelunwetters abgebrochen!

Folgende TS-Gehalte wurden in unserem Dienstgebiet und angrenzenden Orten festgestellt:
SorteReifezahlDatum Probenahme   TS-Gehalt in % an den Standorten  
Straß
Lkr. ND
Achselschwang
Lkr. LL
Landsberg am Lech
Lkr. LL
Neuhof (Öko)
Lkr. DON
Puch
Lkr. FFB
Frankendorf
Lkr. ED
Aussaat (Datum)12.05.2423.04.2517.05.2523.04.2522.04.2516.04.25
Wesley S 21029.08.29,326,022,723,127,229,0
05.09.26,626,525,024,228,032,6
DKC 3117S 23029.08.31,827,322,324,927,030,8
05.09.30,427,925,325,929,234,6
P 83224S 24029.08.29,128,921,725,527,230,1
05.09.27,028,525,026,328,531,4
FarmpowerS 26029.08.27,324,619,724,324,727,3
05.09.27,927,422,325,727,930,3

Winterraps - Schneckenbekämpfung

Aufgrund der anhaltenden Bodenfeuchte, der stärkeren Taubildung und der regnerischen Witterung ist mit erhöhtem Befallsdruck durch Schnecken zu rechnen. Auf einigen Flächen konnte bereits Auftreten von Schnecken beobachtet werden. Durch Schneckenfraß können in auflaufenden Rapsbeständen erhebliche Schäden verursacht werden. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig frisch gesäte Bestände regelmäßig auf Schneckenbefall zu kontrollieren. Möglichkeiten dafür sind Auslegen von Folien, Säcken oder ähnliches. Die Schnecken wandern aus den Randbereichen zu, weshalb auf diese Bereiche besonders geachtet werden muss. In der Regel empfiehlt sich hier eine Randbehandlung. Wird nach einer Nacht bei fünf Kontrollstellen durchschnittlich unter jeder Falle eine Schnecke gefunden, sollte eine flächige Behandlung erfolgen. Zur Bekämpfung stehen aktuell Mittel mit den Wirkstoffen Metaldehyd und Eisen-III-Phosphat zur Verfügung.

Metaldehyd wirkt als Kontakt- und Fraßgift. Nach der Aufnahme werden die Schleimzellen zerstört. Eine gute Wirkung wird bei nicht zu nassem Wetter zwischen 10 bis 18 °C erreicht.

Eisen-III-Phosphat wirkt hingegen ausschließlich als Fraßgift. Nach der Aufnahme stellen die Schnecken den Fraß schnell ein, verkriechen sich im Boden und sterben nach ein bis drei Tagen ab. Die Wirkung von Eisen-III-Phosphat lässt bei hohen Temperaturen nach.

Solange sich der Raps im besonders gefährdeten Stadium befindet, sollten die Kontrollen auch nach einer Bekämpfungsmaßnahe weitergeführt werden, um zu sehen, ob die Wirksamkeit des Schneckenkorns noch gegeben ist.

Mittel g/kg WirkstoffAufwandmenge kg/hamax. Anwendungshäufigkeit
Arinex 30 30 Metaldehyd62 x
Metarex Inov 40 Metaldehyd 55 x
max. Aufwandmenge 17, 5 kg
Mollustop,
Delicia Schnecken Linsen,
InnoProtect Schneckenkorn
30 Metaldehyd33 x
Ironmax Pro30 Eisen-III-Phosphat
(Dihydrat)
74 x

Winterraps - Rapserdfloh

Zudem ist an das rechtzeitige Aufstellen von Gelbschalen zur Kontrolle des Auftretens von Rapserdfloh zu denken. Die ca. zu einem Drittel mit Wasser (+ einige Tropfen Spülmittel) gefüllten Fallen sind so tief einzugraben, dass sich der Rand der Schale 1 - 2 cm über der Geländeoberkante befindet. Das ist wichtig, weil der Erdfloh nicht in die Schale fliegt, sondern den Weg in die Schale „zu Fuß“ zurücklegt. Ein Überlaufen der Schale bei höheren Niederschlagsmengen kann durch das Bohren eines Loches im oberen Schalenbereich verhindert werden.
Die Fallen sollten mindestens einmal wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden, um die Fangfähigkeit zu erhalten.

Die Schadschwelle ist erreicht, wenn innerhalb von 3 Wochen 100 Erdflöhe/Gelbschale (guter, gleichmäßiger Bestand) bzw. 50 Erdflöhe (schwacher, lückiger Bestand) gefunden werden.

Ein Insektizideinsatz ohne vorherige Befallskontrolle widerspricht dem Grundsatz des integrierten Pflanzenschutzes und verfehlt wegen der nur kurzen Wirkungsdauer möglicherweise auch seinen Zweck. Außerdem sollte eine Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt werden, wenn bis zum 4-Blatt-Stadium mehr als 10 % der Blattfläche durch Rapserdflöhe zerstört wurde. Für die Bekämpfung stehen zugelassene Pyrethroide (Karate Zeon, etc.) und die per Notfallzulassung genehmigten Präparate Exirel und Minecto Gold (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zur Verfügung.

Warndienst Rapsschädlinge - für den Herbst 2025 noch keine aktuellen Fangzahlen vorhanden Externer Link

Herbizideinsatz im Raps

Die aktuell feuchten Bodenbedingungen waren bzw. sind optimal für eine Vorauflaufbehandlung mit den Standardprodukten wie beispielsweise Butisan Gold, Butisan Kombi oder Fuego Top. Dies gilt auch für den Einsatz von Clomazone-haltigen Präparaten bei entsprechender Verunkrautung (Umfangreiche Auflagen beachten!). Sollten die Bedingungen für eine Vorauflauf- bzw. frühe Nachauflaufbehandlung z. B. wegen unzureichender Bodenfeuchtigkeit, ungünstiger Bodenstruktur, ungleichmäßiger Aufgang, etc. nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit einer reinen Nachauflaufbehandlung mit Belkar Power Pack, bzw. einer Spritzfolge aus LaDiva und Belkar. Hier ist in der Regel eine Splittingbehandlung notwendig. Der Abstand zwischen beiden Behandlungen muss mindestesns 14 Tage auseinander liegen. Die erste Behandlung sollte stattfinden, sobald sich der Großteil der Rapspflanzen in BBCH 12 (Keimblätter + zwei entwickelte Laubblätter) befindet. Zudem sind bei Mischungen die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Bei Behandlungen mit Belkar ist der Einsatz von metconazol-haltigen Fungiziden (Carax, Caramba, etc) im Herbst generell ausgeschlossen.

Schilfglasflügelzikade

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen der in der Tabelle aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 nicht erneuert wurde. Da die Widerrufe von den zulassungsinhabenden Firmen beantragt wurden, ergeben sich für die Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Widerrufsdaten sowie Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
ZulassungsnummerHandelsbezeichnungWiderruf zumAbverkaufsfristAufbrauchfrist
005878-00Herold SC10.12.202510.06.202610.12.2026
005908-00Cadou SC05.06.202505.12.202505.12.2026
005908-60BAKATA05.06.202505.12.202505.12.2026
007149-00Aspect07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-00CARPATUS SC07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-60NACETO07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-61Broadcast07.06.202507.12.202507.12.2026
008392-00Quirinus09.06.202509.12.202509.12.2026
008395-00Pontos09.06.202509.12.202509.12.2026
008400-00FENCE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-60DIPLOMAT10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-61PALISADE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-62FRANZI10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-63STEEPLE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-64GENOLANE Defense 1210.12.202510.06.202610.12.2026
008548-00Mertil10.12.202510.06.202610.12.2026
008548-60Reliance10.12.202510.06.202610.12.2026
008654-00SUNFIRE08.06.202508.12.202508.12.2026
008942-00Bandur Forte08.06.202508.12.202508.12.2026
00A060-00ACL+DFF+FFA SC 57010.12.202510.06.202610.12.2026
00A139-00Vulcanus07.06.202507.12.202507.12.2026
00A139-60Rodrigo07.06.202507.12.202507.12.2026
00A448-00Chrome10.12.202510.06.202610.12.2026
00A963-00Vulcanus Top30.11.202530.05.202610.12.2026
024834-00Malibu09.06.202509.12.202509.12.2026

Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.

Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

Lesen Sie hierzu auch

Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr