Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 4. Juni 2025)

Amtliches Monitoring und amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade

Entscheidung über letzte Behandlungen im Winterweizen und Sommergerste

Winterweizen

Die Winterweizenproben befinden sich in dieser Woche alle kurz vor der Blüte, bzw. hat die Blüte bereits begonnen (BBCH 61). Die Proben sprechen weiterhin für sehr blattgesunde Bestände. Lediglich einer der Monitoringstandorte hat nun zusätzlich erstmals, sehr spät, zum Beginn der Blüte, die Schwelle für Septoria tritici überschritten. Vereinzelte Neuinfektionen von Ende April oder Anfang Mai werden hier nun auf tieferen Blattetagen sichtbar. Wo bislang kaum Septoria zu finden ist, wie in der überwiegenden Mehrzahl der unbehandelten Monitoringschläge, bleibt diese, sich nur langsam entwickelnde Krankheit, heuer ohne Ertragsbedeutung. Bekämpfungsrelevant ist Septoria nur in Ausnahmefällen, wo aktuell, noch vor Ende der Blüte, erster Septoriabefall auf Blatt F-3 oder darüber auftritt, dies bei mindestens vier von zehn Pflanzen. Wurde bisher noch nicht behandelt oder liegt eine Erstbehandlung, je nach Mittelwahl, weiter als zwei bis drei Wochen zurück, sollte auf den neuerlichen Regen mit einer gezielten Abschlussmaßnahme reagiert werden. Allerdings ist selbst hier, wegen dem späten Auftreten, nur noch von einem begrenzten Einfluss auf das Ertragsgeschehen auszugehen, eine Kostendeckung für Septoriabehandlungen ist sehr unwahrscheinlich.

Wichtig bleiben Fungizide dagegen weiterhin bis zum Ende der Blüte wenn Rostpilze auftreten. Im Monitoring ist dies bislang jedoch eher selten der Fall. Meist nur moderater Gelbrost trat im Monitoring zuletzt bei den Sorten Asory, KWS Keitum, LG Optimist und Polarkap auf. Mit den wieder deutlich gestiegen Temperaturen, vor allem auch den milden Nächten, ist in Einzelfällen noch mit einem Spätbefall durch Braunrost zu rechnen. Dies gilt vor allem für bekannt anfälligere Sorten wie, Adrenalin, Akzent, Apostel, Foxx, KWS Donovan, LG Character, Spontan oder SU Mangold. Wo bislang noch keine Behandlung erfolgte, erste Rostpusteln nun im Bestand auftreten, bietet eine abschließende Ährenbehandlung einen ausreichenden Schutz.

Im Fokus der Ährenbehandlung, vor allem wenn Weizen nach Mais steht ist die Absicherung gegen mögliche Fusariuminfektionen. Ein erhöhtes Risiko besteht dort, wo Ernterückstände, vor allem von Mais, auf der Bodenoberfläche liegen und fusariumanfälligere Sorten, wie Adrenalin, Chevignon, Informer, KWS Donovan, KWS Keitum, LG Character, LG Kermit, SU Magnetron angebaut werden. Der Mix aus Wärme und Gewitterschauern sorgt seit letzter Woche für günstige Infektionsbedingungen. Fusariumbehandlungen sollten in jedem Fall infektionsnah erfolgen, ab Blühbeginn (BBCH 61), in einem Zeitfenster von zwei Tagen vor bis wenige Tage nach einem Schauer mit mehr als zwei bis vier mm Regen. In vielen weit entwickelten Beständen konnten, bis auf Lagen, wo kräftigere Gewitterschauer die Befahrbarkeit der Felder begrenzten, vielfach wohl Regenpausen am letzten Wochenende oder Mitte der Woche dafür genutzt werden. Spätere Bestände werden um Pfingsten die infektionskritischen Stadien der Weizenblüte durchlaufen.
Wo Schwellen im Blattbereich überschritten sind oder ein Fusariumrisikio abzusichern ist, sind angesichts der infektionsgünstigen Witterung abschließende Behandlungen bis Ende der Blüte sinnvoll.

Mit Fusariumrisiko sollte eine Behandlung gezielt zu einem Regen ab Blühbeginn (BBCH 61) erfolgen. Dazu empfehlen sich leistungsfähige Azole in Regelaufwandmenge, wie Prosaro, Input Classic (oder Cherokee Neo, Flexure, Hint), Navura, Sirena EC + l Protendo Forte oder Verben. Bei moderatem Fusariumrisiko eignen sich auch Soleil, Magnello oder Prothioconazol-Solomitteln, wie Aurelia, Joust, Tokyo oder Traciafin, sowie Tebuconazol-Solomitteln, wie Folicur, Horizon, Orius oder Tebucur 250 EW. Wo bisher noch kein Carboxamid eingesetzt wurde können breitwirksam gegen Fusarium auch Elatus Era (+ Sympara) oder Skyway Xpro eingesetzt werden, sowie, unabhängig von Carboxamiden in der Vorbehandlung, auch Univoq.

In Beständen ohne Fusariumrisiko und ohne Septoria- oder Rostbefall, besteht auch keine Notwenigkeit einer Maßnahme. Hier genügen weitere Kontrollen und eine letztmalige Entscheidung Mitte/Ende der Blüte (BBCH 65/69).

Aktuelle Ergebnisse Winterweizen (Stand: 02. Juni 2025)
LKRStandortSorteEC- StadiumMehltauSeptoria nodorumSeptoria triticiBraunrostGelbrostHalmbruch
AAchsheimKWS Emerick55O-O--
AUntermeitingenLG Optimist59--+--
AICAinertshofenKWS Keitum59--O--
DAHOberrothRGT Reform55+----
DLGLaugnaCampesino65O----
DONLöpsingenPatras59--O--
EDBockhornPolarkap
EIBuxheimKWS Keitum61--O--
EISeuversholzRGT Reform61--O--
FFBDürabuchRGT Kreation59--O--
FSMoosburgSpontan
GZReisensburgKWS Eme-rick61--O--
GZSchneckenhofenPatras55-----
LLLandsberg a. LechPolarkap59---O-
MNBronnenLG Optimist55O----
MNBronnenSU Jonte55----O
NDFeldkirchenPolarkap65--OOO
PAFKreutenbachAsory59--O--
DONRiedlingenBadensonne59O-O--

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

Sommergerste
Auch in der Sommergerste, die ihren gesamten Blattapparat in weitgehend trockener Witterung entwickelte, war der Krankheitsbefall in dieser Saison sehr verhalten. Im Mix aus Regen und Wärme der letzten Tage steigt jedoch auch hier das Infektionsrisiko spät in der Saison nochmals deutlich an. Doch auch in noch recht gesunden Beständen, das zeigen die jährlichen Exaktversuche in Bayern, wird ein Fungizidschutz gegen die Ramularia-Sprenkelkrankheit empfohlen. Die aktuell vorherrschende Witterung begünstigt auch diese Krankheit.

Gegen Ramularia sollten 750 g des Kontaktwirkstoffes Folpet eingesetzt werden, enthalten in Folpan 500 SC oder Amistar Max. Die Aufwandmengen breitwirksamer Partner lassen sich gegenüber der Wintergerste um etwa 20 Prozent reduzieren. Zu 1,5 l Folpan 500 SC oder Amistar Max eigenen sich zum Beispiel Ascra Xpro, Balaya, Elatus Era, Jordi, Revytrex, sowie der Avastel-Pack, bei reduzierter Wirkung auch reine Azolpräparate wie 1,2 l Navura oder 200 g Prothioconazol über eines der zahlreichen Prothioconazol-Solomittel. Bei etwas geringerer und unsicherer Wirkung lässt sich Folpet auch durch gut formulierten Schwefel, wie zum Beispiel 4,0 l Thiopron ersetzen (Aufwandmengen jeweils je ha).

Aktuelle Ergebnisse Sommergerste (Stand: 02. Juni 2025)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauRynchosporiumNetzfleckenZwergrostNichtpara. Blattflecken
DAHGroßberghofenAmidala59----
AUntermeitingenAmidala55--OO
EISeuversholzAmidala55--O-
LL LandsbergLexy55-OO-

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

Herbizideinsatz in Mais

Früh gesäter Mais ist vollständig aufgelaufen und befindet sich überwiegend in BBCH 12 bis 14. Der Feldaufgang ist in der Regel gleichmäßig. Damit können frühe Herbizidbehandlungen grundsätzlich durchgeführt werden. Die Niederschläge führten auch dazu, dass nun die Bodenfeuchte für den Einsatz von bodenaktiven Wirkstoffen ausreichend ist. Positiv für einen gut verträglichen Herbizideinsatz sind warme Tagestemperaturen in Verbindung mit den milden Nächten zu sehen. Diese sind ab nächster Woche wieder vorausgesagt. Achten Sie trotzdem im Mais auf die Verträglichkeit vor allem beim Einsatz von Sulfonylharnstoffen. Vorsicht bei kälteren Nächten in Kombination mit warmen Tagestemperaturen. Temperaturunterschiede von über 15°C kann Stress beim Mais verursachen. Darüber hinaus ist bei den Sulfonylharnstoffen sicher zu stellen, dass die allen voran zu bekämpfenden Ungräser vollständig aufgelaufen sind. Der Einsatz von Mischungen, bestehend aus einem bodenaktiven Mittel in Kombination mit Triketonen, bietet sich nun in nächster Zeit an.
Nicosulfuronhaltige Mittel nicht mehr in Gewässernähe einsetzen:

Die einschlägigen Abstandsauflagen sind grundsätzlich in jedem Fall strikt zu beachten. Trotzdem wird der Wirkstoff Nicosulfuron in vielen Oberflächengewässern nachgewiesen. Deshalb empfiehlt die amtliche Pflanzenschutzberatung in Bayern, Mittel mit diesem Wirkstoff auf sensiblen Standorten mit einem Risiko der Abschwemmung, des Ablaufens oder der Abdrift des Wirkstoffs in Gewässer nicht mehr einzusetzen. Betroffen sind Mittel wie z.B. Arigo, Diniro, Elumis, Ikanos, Kelvin, Motivell, Motivell forte, Nicogan, Principal u.a.

Zulasssung von Roundup Future derzeit teilweise wirksam

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat infolge eines Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) die Zulassung von Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) auf ruhend gesetzt (Siehe auch das Verbundberatung-Aktuell Nr. 6 vom 17.03.2025).
Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL auf Antrag des Zulassungsinhabers nun die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheids vom 25. November 2024 hinsichtlich der meisten Anwendungen angeordnet. Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH vom 04. März 2025 Bestand.
Die Anwendung von Roundup Future ist unter anderem für folgende Anwendungen wieder wirksam:
Anwendungsnum-merSchadorganismusKultur/Objekt
00A042-00/00-001Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterAckerbaukulturen
00A042-00/00-009Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWiesen, Weiden

Weitere Anwendungen in anderen Kulturen, Wald, Wein-, Obst- und Gemüsebau entnehmen Sie der Veröffentlichung auf der Internetseite des BVL!

Link zur BVL - Seite, Pflanzenschutz Externer Link

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr