Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 08. Mai 2025)

Krankheitsdruck um Getreide gering

In der Wintergerste Abschlussbehandlung gegen Ramularia einplanen

Die Wintergersten haben in dieser Woche mit wenigen Ausnahmen das Grannenspitzen erreicht. Auf den unbehandelten Proben haben sich Netzflecken und Zwergrost zwar weiter ausgebreitet, dies auf allerdings auf sehr geringem Niveau ohne Schwellenüberschreitungen. Doch selbst ohne Schwellenüberschreitung wird eine Abschlussbehandlung mit Fokus auf die Ramularia-Sprenkelkrankheit empfohlen. Dieser eigentlich schwache Krankheitserreger, für den wegen seines späten Auftretens keine Schwellen anwendbar sind, wird aktuell durch den Wechsel von Regen- und Hochstrahlungsphasen gefördert. Auf weiter entwickelten Beständen wird die abschließende Behandlung mittlerweile erfolgt sein. Dort wo noch keine Behandlung durchgeführt wurde, sollte dies in den nächsten Tagen, sobald die Bestände wieder befahrbar sind nachgeholt werden, da Fungizide in der Gerste in der Regel nur bis zum Beginn der Blüte (BBCH 61) zugelassen sind, Präparate mit dem wichtigen Kontaktwirkstoff Folpet (Folpan 500 SC, Amistar Max) nur bis Ende Ährenschieben (BBCH 59).

Empfohlen werden Mischungen von 1,5 l Folpan 500 SC oder Amistar Max mit breitwirksamen Partnern, wie zum Beispiel Ascra Xpro, Balaya, Elatus Era, Jordi, Revytrex oder der Avastel-Pack. Ab Mitte Ährenschieben oder dort lassen sich die Partner, bei weitgehend gesunden Beständen, um etwa 20 bis 30 Prozent reduzieren, oder reine Azolpräparate, wie 1,5 l Navura oder 200 g Prothioconazol über Solomittel nutzen. Bei etwas geringerer und unsicherer Wirkung lässt sich Folpet auch durch gut formulierten Schwefel, wie zum Beispiel 4,0 l Thiopron ersetzen (Aufwandmengen jeweils je ha).

Krankheitssituation in der Wintergerste (Stand: 05.05.2025)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauRynchosporiumNetzfleckenZwergrostHalmbruch
ARettenbergenSandra49---O
AICAumühleSU Laubella49---O
DLGBocksbergArthene49O---
DONLöpsingenSandra55--O-
EDBockhornKWS Somerset51----
EIBuxheimJulia59---O
EISeuversholzEsprit41----
FFBMalchingSandra51--O-
FSMoosburgSU Vireni51----
GZSchneckenhofenArthene49----
GZRettenbachArthene43----
LLLandsberg am LechArthene47----
MNBronnenArthene49----

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

Winterweizen und Dinkel weiterhin ohne Krankheitsdruck

Die Winterweizenproben präsentieren sich in der Mehrzahl ohne großen Wachstumsschub im Vergleich zur Vorwoche zwischen dem Zwei- bis Dreiknotenstadium (BBCH 32-33), bei weiter entwickelten Standorten vereinzelt auch am Erscheinen des Fahnenblattes (BBCH 37).

Weiterhin sind die Proben nahezu frei von Ausgangsbefall durch Septoria tritici so dass auch der Regen der vergangenen Tage kaum Infektionen auslösen konnte. Gerade gegen Septoria, die noch im regenreichen letzten Jahr vielerorts zwei gezielte Maßnahmen nötig machte, sollte auch jetzt nach dem neuerlichen Regen nicht voreilig behandelt werden. Im Dienstgebiet reichten zwar nach den Modellen die Bedingungen in der Regel für Neuinfektionen aus, mehr als 5 bis 10 mm Regen und mindestens 36 Stunden Blattnässe, aber ohne Ausgangsbefall auf den alten Blättern über der Schwelle, ist auch hier keine Maßnahme nötig. Als Schwelle gilt, wenn 4 von 10 Pflanzen ersten Befall auf F-4 aufweisen, der vierten Blattetage unter dem Fahnenblatt. Septoria erkennt man mit bloßem Auge an kleinen nekrotischen Blattflecken mit den typischen schwarzen Fruchtkörpern im Inneren. Erst dann macht es Sinn, Fungizide nach Ende der Regenperiode einzusetzen. Mit den besten Mitteln (Carboxamide, hohe Mefentrifluconazol- oder Prothioconazolmenge) lassen sich Infektionen bis zu einer Woche rückwirkend stoppen.

Wo eine Behandlung in BBCH 33 bis 37 nötig wird, kann ein Spritzstart mit etwa 80 Prozent Aufwandmenge erfolgen. Dazu eigenen sich breitwirksame Carboxamid/Azol-Präparate oder -Mischungen, zum Beispiel 1,2 l Ascra Xpro, 0,8 l Elatus Era, 1,2 l Pioli + 0,6 l Abran, 1,2 l Revytrex, 1,6 l Vastimo oder mit Schwerpunkt bis BBCH 33 auch 1,5 l Balaya. Nach etwa zwei bis drei Wochen ist hier, je nach weiterem Befallsverlauf, eine Abschlussbehandlung mit einem Azolpräparat zum Schutz von Fahnenblatt und Ähre einzuplanen. Eine solche Strategie eignet sich auch bei bestehendem schlagspezifischem Fusariumrisiko (insbesondere nach Vorfrucht Mais, mit Ernterückständen auf der Oberfläche, sowie mittel oder höher anfälliger Sorte).

Da bislang neben Septoria auch Halmbruch, Gelbrost und Braunrost im gesamten Monitoring kaum zu finden sind, besteht jedoch auf der Mehrzahl der Weizenschläge weiterhin kein Handlungsbedarf.

Krankheitssituation im Winterweizen (Stand: 05.05.2025)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauSeptoria nodorumSeptoria triticiBraunrostGelbrostHalmbruch
AAchsheimKWS Emerick33O-----
AUntermeitingenLG Optimist31------
AICAinertshofenKWS Keitum33--O---
DAHOberrothRGT Reform32------
DLGLaugnaCampesino33------
DONLöpsingenPatras33------
EDBockhornPolarkap34------
EIBuxheimKWS Keitum37--O---
EISeuversholzRGT Reform32-----O
FFBDürabuchRGT Kreation34--O---
FSMoosburgSpontan37------
GZReisensburgKWS Eme-rick32------
GZSchneckenhofenPatras32----OO
LLLandsberg a. LechPolarkap31------
MNBronnenLG Optimist39--O---
MNBronnenSU Jonte37------
NDFeldkirchenPolarkap32--O---
PAFKreutenbachAsory37------
DONRiedlingenBadensonne32O-----

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

Herbizideinsatz in Mais

Früh gesäter Mais ist vollständig aufgelaufen und befindet sich überwiegend in BBCH 12 bis 14. Der Feldaufgang ist in der Regel gleichmäßig. Damit können frühe Herbizidbehandlungen grundsätzlich durchgeführt werden. Die Niederschläge führten auch dazu, dass nun die Bodenfeuchte für den Einsatz von bodenaktiven Wirkstoffen ausreichend ist. Positiv für einen gut verträglichen Herbizideinsatz sind warme Tagestemperaturen in Verbindung mit den milden Nächten zu sehen. Diese sind ab nächster Woche wieder vorausgesagt. Achten Sie trotzdem im Mais auf die Verträglichkeit vor allem beim Einsatz von Sulfonylharnstoffen. Vorsicht bei kälteren Nächten in Kombination mit warmen Tagestemperaturen. Temperaturunterschiede von über 15°C kann Stress beim Mais verursachen. Darüber hinaus ist bei den Sulfonylharnstoffen sicher zu stellen, dass die allen voran zu bekämpfenden Ungräser vollständig aufgelaufen sind. Der Einsatz von Mischungen, bestehend aus einem bodenaktiven Mittel in Kombination mit Triketonen, bietet sich nun in nächster Zeit an.
Nicosulfuronhaltige Mittel nicht mehr in Gewässernähe einsetzen:

Die einschlägigen Abstandsauflagen sind grundsätzlich in jedem Fall strikt zu beachten. Trotzdem wird der Wirkstoff Nicosulfuron in vielen Oberflächengewässern nachgewiesen. Deshalb empfiehlt die amtliche Pflanzenschutzberatung in Bayern, Mittel mit diesem Wirkstoff auf sensiblen Standorten mit einem Risiko der Abschwemmung, des Ablaufens oder der Abdrift des Wirkstoffs in Gewässer nicht mehr einzusetzen. Betroffen sind Mittel wie z.B. Arigo, Diniro, Elumis, Ikanos, Kelvin, Motivell, Motivell forte, Nicogan, Principal u.a.

Zulasssung von Roundup Future derzeit teilweise wirksam

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat infolge eines Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) die Zulassung von Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) auf ruhend gesetzt (Siehe auch das Verbundberatung-Aktuell Nr. 6 vom 17.03.2025).
Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL auf Antrag des Zulassungsinhabers nun die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheids vom 25. November 2024 hinsichtlich der meisten Anwendungen angeordnet. Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH vom 04. März 2025 Bestand.
Die Anwendung von Roundup Future ist unter anderem für folgende Anwendungen wieder wirksam:
Anwendungsnum-merSchadorganismusKultur/Objekt
00A042-00/00-001Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterAckerbaukulturen
00A042-00/00-009Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWiesen, Weiden

Weitere Anwendungen in anderen Kulturen, Wald, Wein-, Obst- und Gemüsebau entnehmen Sie der Veröffentlichung auf der Internetseite des BVL!

Link zur BVL - Seite, Pflanzenschutz Externer Link

Unkrautbekämpfung Sommergetreide

Die Aussaat von Sommergetreide erfolgte 2025 im Vergleich der Vorjahre zeitig im März. Es bot sich für die Aussaat eine Schönwetterphase um das zweite Märzwochenende an. Ein Großteil des Sommergetreides wurde in diesem Zeitraum ausgesät, sodass sich hier ein überwiegend einheitliches Bild bietet.
Die Bestände sind sehr gleichmäßig aufgelaufen. Die Bestandsentwicklung reicht je nach Lage vom 2-Blatt-Stadium bis zum Beginn der Bestockung. Je nach Bestandsentwicklung ist der Herbizideinsatz demnächst durchzuführen. Jedoch liegt auch das Augenmerk aufgrund der regional ausgeprägten Trockenheit darin, ob bereits Unkräuter und Ungräser gekeimt haben oder noch nicht. Als Faustregel gilt, ab Mitte Bestockung des Sommergetreides die Unkrautbekämpfung durchzuführen.
Die folgende Tabelle beinhaltet eine Auswahl in Sommergetreide zugelassener Pflanzenschutzmittel:
l bzw. kg/haGetreideart€/haGewässerabstand (m)**Abstand bzw. notw. Abdriftminderung bei SaumbiotopenBemerkungen
1. Ungräser
1,0 Axial KomplettSW, SG, SDU455 (*;*;*) m90 %Breite Unkrautwirkung ohne Kornblume u. Storchschnabel
0,9 - 1,2 Axial 50SW, SG, SDU48 - 64*50 % (nur bei 1,2 l/ha)Nur Ungräserwirkung: Afu; Windh.; Flughafer; Resistenzrisiko beachten
0,04 Broadway Plus + 0,6 Netzm.SW, SDU3815 (10;5;5) m
(20 m bew.)**
90 %Breit wirksam gegen Ungräser und Unkräuter
0,15 Husar Plus + 0,75 MeroSW, SG, SDU355 (5;*;*) m5 m + 75 %Windhalm, Flughafer u. dikotyle Un-kräuter; auf Luftfeuchtigkeit achten
2. Unkräuter
1,0 AntarktisSW, SG, SH26- (-;-;20) m90 % Früher Einsatz auch bei kühlen Temp., breite Wirkung auch gegen Ehrenpreis
1,0 - 1,5 Ariane CSW, SG, SH36 - 53*90 %Warme und wüchsige Witterung; Wirkung auf Distel mit voller AWM
0,04 - 0,05 AuroraSW, SG, SH18*50 %Ergänzungspartner gegen Ehren-preis und Taubnessel
0,07 Biathlon 4D + 1,0 Dash ECSW, SG, SH, SDU, SR, STr365 (*;*;*) m90 %Zulassung abgelaufen, Aufbrauchfrist bis 07.11.2025
2,0 - 2,5 Duplosan SuperSW, SG, SH, SDU, SR, STr35 - 445 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
5 m + 90 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
1,25 GentisSW, SG, SH, SR, STr 275 (5;*;*) m
(20 m bew.)**
75 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
0,75 - 1,0 Omnera LQMSW, SG29 - 3815 (10;5;5) m
(10 m bew.)**
5 m + 90 %Breit wirksam, gut gegen Ampfer; auf Kornblume u. Ehrenpreis achten
0,5 Pixxaro ECSW, SG, SR, SDU2910 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
90 %Schwäche bei Kamille, Ausfallraps und Stiefmütterchen
0,1 Saracen Delta + 1,0 Duplosan Super (Pixie Pack)SG335 (5/5/*) m
(20 m bew.)
5 m + 90 %Einsatz bei wüchsiger Witterung, breit wirksam, auch Ehrenpreis
0,05 Pointer PlusSW, SG, SH325 (5;*;*) m5 m + 75 %Breit wirksam; auf Ehrenpreis achten; Spät gegen Ackerkratzdistel
0,2 Primus PerfectSW, SG, SH, SDU315 (*;*;*) m90 %Ergänzungspartner gegen Klettenlabkraut, Kamille u. Kornblume
1,0 ZyparSW, SG, SR, SDU3510 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
75 %Breite Unkrautwirkung, keine Wirkung bei Ehrenpreis und Stiefmütterchen

* gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern
** bei über 2% Hangneigung in der Nachbarschaft zu Gewässern bewachsener Randstreifen (ohne Behandlung) von mindestens 10 bzw. 20 m (Ausnahme Mulch-, Direktsaat)

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr