Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 26. Februar 2026)
Gelbschalen in Raps aufstellen!
Der Zuflug des großen Stängelrüsslers kommt überwiegend aus den Rapsschlägen des Vorjahres, so dass grundsätzlich nicht in allen Gelbschalen große Stängelrüssler zu finden sein werden. Zudem ist eine Bodentemperatur von 5 °C nötig, damit ein Zuflug zu erwarten ist.
Die Schalen sollten ca. 15 - 20 m vom Feldrand entfernt und immer mindestens auf Bestandshöhe aufgestellt werden. Ein engmaschiges Gitter (max. 8 x 8 mm) schützt vor dem unbeabsichtigten Hineinfallen von Bienen und Hummeln.
Der Zuflug des großen Stängelrüsslers kommt überwiegend aus den Rapsschlägen des Vorjahres, so dass grundsätzlich nicht in allen Gelbschalen große Stängelrüssler zu finden sein werden. Zudem ist eine Bodentemperatur von 5 °C nötig, damit ein Zuflug zu erwarten ist.
Die Schalen sollten ca. 15 - 20 m vom Feldrand entfernt und immer mindestens auf Bestandshöhe aufgestellt werden. Ein engmaschiges Gitter (max. 8 x 8 mm) schützt vor dem unbeabsichtigten Hineinfallen von Bienen und Hummeln.
Langjährige Erkenntnisse zeigen, dass bei einem derart schnellen Anstieg der Temperaturen auch sehr schnell die Bekämpfungsschwellen auf Einzelflächen erreicht werden. Auf der anderen Seite sind auch Regionen und Lagen im Monitoring vertreten, bei denen während des gesamten Zeitraums des Monitorings keine Schwellenüberschreitung ermittelt wird. Daher der nochmalige Appell: Stellen Sie in Ihre Rapsbestände mehrere Gelbschalen und kontrollieren Sie diese auch regelmäßig!
Bodenuntersuchungen nach Standardbodenuntersuchung
Für neu zugepachtete bzw. gekaufte Flächen ist zu beachten, dass eine aktuelle Bodenuntersuchung vorliegen muss. Diese darf ebenfalls wie schon erwähnt, nicht älter als 6 Jahre sein. Um dies zu gewährleisten, müssen gleich bei Zupacht bzw. Erwerb die Proben gezogen werden. Alternativ ist es auch möglich, die Bodenuntersuchung vom Vorbewirtschafter zu übernehmen.
Für die Beprobung bietet sich der Zeitraum Spätherbst bis zum zeitigen Frühjahr an. Die Probenahme ist grundsätzlich nach der Ernte, aber vor der nachfolgenden Düngung der Folgefrucht durchzuführen. Der Boden soll einen Feuchtezustand aufweisen, der eine Bodenbearbeitung erlauben würde. Er soll nicht schmieren, aber auch nicht zu trocken sein. Für die Mischprobe sind mindestens 15 Einstiche zu tätigen, die gleichmäßig und repräsentativ über die zu beprobende Fläche verteilt sind. Einstiche nicht parallel zur Bearbeitungsrichtung, nicht im Vorgewende und nicht am Feldrand. Die Einstichtiefe beträgt bei Ackerland 15 – 20 cm, bei Grünland sind 10 cm empfohlen.
Nähere Informationen zum Ablauf und Anmeldung zur Probenahme beim ER-Südbayern
WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!
Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern
Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft
Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung
Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.
- 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
- 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
- 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
- usw.
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
- 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
- 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
- 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
- usw.
Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Aufzuzeichnen ist:
- der Tag der Anwendung
- die behandelte Kultur
- die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
- das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
- die Aufwandmenge je ha und
- der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:
Lesen Sie hierzu auch
Verbundberatung
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr

