Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 17. April 2025)

Unkrautbekämpfung Sommergetreide

Die Aussaat von Sommergetreide erfolgte 2025 im Vergleich der Vorjahre zeitig im März. Es bot sich für die Aussaat eine Schönwetterphase um das zweite Märzwochenende an. Ein Großteil des Sommergetreides wurde in diesem Zeitraum ausgesät, sodass sich hier ein überwiegend einheitliches Bild bietet.
Die Bestände sind sehr gleichmäßig aufgelaufen. Die Bestandsentwicklung reicht je nach Lage vom 2-Blatt-Stadium bis zum Beginn der Bestockung. Je nach Bestandsentwicklung ist der Herbizideinsatz demnächst durchzuführen. Jedoch liegt auch das Augenmerk aufgrund der regional ausgeprägten Trockenheit darin, ob bereits Unkräuter und Ungräser gekeimt haben oder noch nicht. Als Faustregel gilt, ab Mitte Bestockung des Sommergetreides die Unkrautbekämpfung durchzuführen.
Die folgende Tabelle beinhaltet eine Auswahl in Sommergetreide zugelassener Pflanzenschutzmittel:
l bzw. kg/haGetreideart€/haGewässerabstand (m)**Abstand bzw. notw. Abdriftminderung bei SaumbiotopenBemerkungen
1. Ungräser
1,0 Axial KomplettSW, SG, SDU455 (*;*;*) m90 %Breite Unkrautwirkung ohne Kornblume u. Storchschnabel
0,9 - 1,2 Axial 50SW, SG, SDU48 - 64*50 % (nur bei 1,2 l/ha)Nur Ungräserwirkung: Afu; Windh.; Flughafer; Resistenzrisiko beachten
0,04 Broadway Plus + 0,6 Netzm.SW, SDU3815 (10;5;5) m
(20 m bew.)**
90 %Breit wirksam gegen Ungräser und Unkräuter
0,15 Husar Plus + 0,75 MeroSW, SG, SDU355 (5;*;*) m5 m + 75 %Windhalm, Flughafer u. dikotyle Un-kräuter; auf Luftfeuchtigkeit achten
2. Unkräuter
1,0 AntarktisSW, SG, SH26- (-;-;20) m90 % Früher Einsatz auch bei kühlen Temp., breite Wirkung auch gegen Ehrenpreis
1,0 - 1,5 Ariane CSW, SG, SH36 - 53*90 %Warme und wüchsige Witterung; Wirkung auf Distel mit voller AWM
0,04 - 0,05 AuroraSW, SG, SH18*50 %Ergänzungspartner gegen Ehren-preis und Taubnessel
0,07 Biathlon 4D + 1,0 Dash ECSW, SG, SH, SDU, SR, STr365 (*;*;*) m90 %Zulassung abgelaufen, Aufbrauchfrist bis 07.11.2025
2,0 - 2,5 Duplosan SuperSW, SG, SH, SDU, SR, STr35 - 445 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
5 m + 90 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
1,25 GentisSW, SG, SH, SR, STr 275 (5;*;*) m
(20 m bew.)**
75 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
0,75 - 1,0 Omnera LQMSW, SG29 - 3815 (10;5;5) m
(10 m bew.)**
5 m + 90 %Breit wirksam, gut gegen Ampfer; auf Kornblume u. Ehrenpreis achten
0,5 Pixxaro ECSW, SG, SR, SDU2910 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
90 %Schwäche bei Kamille, Ausfallraps und Stiefmütterchen
0,1 Saracen Delta + 1,0 Duplosan Super (Pixie Pack)SG335 (5/5/*) m
(20 m bew.)
5 m + 90 %Einsatz bei wüchsiger Witterung, breit wirksam, auch Ehrenpreis
0,05 Pointer PlusSW, SG, SH325 (5;*;*) m5 m + 75 %Breit wirksam; auf Ehrenpreis achten; Spät gegen Ackerkratzdistel
0,2 Primus PerfectSW, SG, SH, SDU315 (*;*;*) m90 %Ergänzungspartner gegen Klettenlabkraut, Kamille u. Kornblume
1,0 ZyparSW, SG, SR, SDU3510 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
75 %Breite Unkrautwirkung, keine Wirkung bei Ehrenpreis und Stiefmütterchen

* gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern
** bei über 2% Hangneigung in der Nachbarschaft zu Gewässern bewachsener Randstreifen (ohne Behandlung) von mindestens 10 bzw. 20 m (Ausnahme Mulch-, Direktsaat)

Rapsglanzkäfer

Aufgrund der kühlen Witterung mit Nachtfrösten anfangs April konnten bisher kaum Rapsglanzkäfer festgestellt werden. Ab Blühbeginn sind durch Rapsglanzkäfer keine Schäden mehr zu erwarten. Gezielte Maßnahmen dürften sich daher nur in Ausnahmefällen und auf ausgesprochene Spätlagen und hohe Befallszahlen beschränken. Die Schadschwelle liegt beim Rapsglanzkäfer in normalen bzw. guten Beständen bei 10 Käfern pro Pflanze, nur in wirklich dünnen, schwachen Beständen schon bei 5 Käfern. Falls bereits eine Behandlung mit Trebon 30 EC erfolgte besteht in der Regel kein Handlungsbedarf.

Erste Herbizidbehandlung in früh gesäten Zuckerrüben einplanen!

Die Aussaat der Zuckerrüben ist dieses Jahr über einen Zeitraum vom 20. März bis 10. April erfolgt. Die Bodenfeuchte war sehr unterschiedlich stark ausgeprägt, sodass der Aussaattermin stark vom Standort abhängig war. Teilweise sind früh gesäte Zuckerrübenbestände bereits aufgelaufen.
Trotz der teils geringen Bodenfeuchte in den oberen Zentimeter laufen auch Unkräuter auf. Je nach Unkraut druck auf der Fläche ist trotz trockener Bedingungen die erste NAK in auflaufenden Beständen zu planen bzw. durchzuführen.
Je nach Verfügbarkeit sollten beispielsweise quinmerac-haltige Mittel (Goltix Titan oder Kezuro) in der ersten NAK eingesetzt werden. Quinmerac erweitert das Wirkungsspektrum und unterstützt die Bodenwirkung von Metamitron. Die späteren Termine können dann mit einem „reinen“ Metamitron (z.B. Goltix Gold oder Metafol SC) weitergeführt werden!

Folgende Mischungen für die erste NAK wären somit beispielsweise möglich:

  • 0,9 – 1,3 Kezuro + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
  • 1,5 – 2,0 Goltix Titan + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
  • 1,0 – 1,5 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
  • 1,5 – 2,0 Goltix Titan + 0,75 – 1,3 Betanal Tandem + 1,0 Mero
  • 1,0 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 0,3 Tanaris + 0,75 – 1,0 Betanal Tandem + 1,0 Mero

Bei den Mischungen ist auf verträgliche Applikationsbedingungen zu achten. Die Gefahr von Nachtfrösten ist derzeit nicht gegeben. Aufgrund der gut verträglichen SC Formulierung bei Belvedere Duo wirkt sich eine Ölzugabe generell wirkverstärkend aus.

Manganmangel in Wintergetreide vereinzelt erkennbar!

Die regional stark ausgeprägte Trockenheit bewirkt, dass in einigen Beständen Manganmangel auftreten kann. Einen Manganmangel erkennt man, wenn sich der Bestand aufhellt, aber Fahrspuren aus dem Vorjahr (z.B. Fahrgassen, Spuren schwerer Erntemaschinen) aber auch Vorbeete grüner und dunkler erscheinen. Diese Erscheinung tritt in erster Linie auf leichten bzw. tuffigen Böden mit hohem pH- Wert oder auf humosen Böden auf. Wintergerste zeichnet hierbei schneller als Winterweizen!
Einen Manganmangel zu beheben, kann nur über eine Blattspritzung erfolgen. Die kann unter Berücksichtigung der Mischbarkeit mit anderen Pflanzenschutzmitteln mit Mangansulfat und bei latentem Mangel mit Manganchelaten durchgeführt werden. Hierbei ist es ratsam die jeweilige Gebrauchsanweisung zu beachten.
Mehrnährstoff- Spurendünger (sog. Cocktails) sind nur bedingt empfehlenswert, da oftmals das Problem gezielt mit einem Nährstoff behoben werden kann.

Aktuelle Krankheitssituation Wintergerste und Winterweizen

Mit dieser Woche hat das Getreidemonitoring im Winterweizen und Dinkel begonnen, nachdem letzte Woche die ersten Proben der Wintergerste untersucht wurden. Die Ergebnisse in der Wintergerste, die sich mit BBCH 31 (Einknotenstadium) überwiegend erst am Beginn des bekämpfungsrelevanten Zeitraums befanden zeigen weiterhin ein sehr entspanntes Bild im Krankheitsgeschehen. Für eine erfolgreiche Ausbreitung benötigt der wärmeliebende Erreger allerdings mehrere Tage mit Tageshöchsttemperaturen über 20 Grad Celsius, sowie für Ausbreitung und Infektion zumindest kurze Regenschauer.

Oftmals zeigen sich aber dieses Jahr stressbedingte Blattflecken, die manche Sorten seit dieser Woche als Reaktion auf die strengen Nachtfröste der vergangenen Woche zeigen und oft fälschlicherweise als Netzflecken interpretiert werden. Hier nicht vorschnell und unnütz mit Fungiziden reagieren. Wie für Netzflecken begrenzen die wieder moderaten Temperaturen auch eine rasche Ausbreitung von Zwergrost. Anders als noch im Vorjahr fehlten diesem eher trockentoleranten Erreger zuletzt vielerorts sogar die für Neuinfektionen schon ausreichende Taubildung.

Lediglich in Einzelfällen, wo ausreichende Wärme und Regen mit Netzflecken über der Schwelle zusammentreffen wird daher aktuell eine Behandlung in der Schossphase empfohlen. Dazu eignen sich, breit wirksam zum Beispiel (Aufwandmengen jeweils je ha) 0,8 l Input Classic ( oder Cherokee Neo, Flexure, Hint), 0,8 l Input Triple, 1,5 l Delaro Forte, 0,6 l Verben, 1,25 l Xenial, ohne stärkeren Mehltau zum Beispiel auch 1,0 l Balaya, 0,5 kg Unix + 0,5 l Pecari 300 EC oder 150 g Prothioconazol über eines der zahlreichen Prothioconazol-Solomittel, wie 0,6 l Aurelia, Tokyo oder Traciafin.

In der überwiegenden Zahl weitgehend gesunder Bestände deutet sich damit bereits jetzt an, dass eine Einmalbehandlung im Stadium BBCH 39 - 49 wieder ausreichen wird. Vermeiden Sie insbesondere ein pauschales Zumischen der im Preis stark gefallenen Prothioconazol-Solomittel zu einer Wachstumsreglermaßnahme, ohne Befall über den Schwellen.

Jede unnötige Anwendung selektiert weniger anfällige Typen aus der Pilzpopulation und fördert ansonsten ohne Not den seit Jahren stattfindenden schleichenden Wirkungsverlust, insbesondere gegen die oft ertragsbestimmende Ramularia. Die Winterweizenproben befanden sich diese Woche mit BBCH 25 - 29 größtenteils noch unter dem relevanten Betrachtungsstadium. Die untersuchten Pflanzen zeigten überwiegend noch keinen Krankheitsbefall.

Aktuelle Ergebnisse der wöchentlichen Bonituren im Getreide- Monitoring (Stand 14./ 15. April)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauRynchosporiumNetzfleckenZwergrostHalmbruch
ARettenbergenSandra31-OO-
AICAumühleSU Laubella32----
DLGMarzelstetten Arthene32-----
DONLöpsingenSandra31--O-
EIBuxheimJulia32-----
EISeuversholzEsprit25----
FFBMalchingArthene31---O
GZSchneckenhofenArthene31----
GZRettenbachArthene31----
MNBronnenArthene31----
LLLandsberg am LechArthene31----

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr