Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 28. Juli 2025)
Einsatz von Glyphosat auf Ackerflächen
Befinden sich die, für die Anwendung geplanten Flächen außerhalb der angesprochenen Gebiete, so ist eine Anwendung mit Glyphosat unter bestimmten Bedingungen, die der Unkrautregulierung dienen zulässig. Es geht hierbei letztlich um die Einhaltung der guten fachlichen Praxis mit einem vorbeugenden Management zur Vermeidung von Unkrautproblemen, die nur mit einer Glyphosat-Behandlung ausreichend reguliert werden können. Die Überprüfung dieser Kriterien liegt in der Eigenverantwortung eines jeden potenziellen Anwenders und gilt generell für alle zugelassenen Anwendungsgebiete. Zulässige Anwendungen sind auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen.
Der Einsatz von Glyphosat im Ackerbau ist nur zulässig zur Bekämpfung perennierender (ausdauernder) Unkräuter wie zum Beispiel Distel-, Winden-, Ampfer-Arten und Quecke oder zur Unkrautbekämpfung und Beseitigung von Ausfall- und Mulchkulturen (z. B. nicht abgefrorene Winter-Zwischenfrüchte oder Ausfallgetreide) auf Ackerflächen, die in die Erosionsgefährdungsklasse CCWasser1-2 und CCWind eingeordnet sind. Die Glyphosat-Anwendung im Rahmen von Anbauverfahren als Mulch- und Direktsaat sind von diesen Einschränkungen ebenso wenig betroffen wie spezielle Anwendungen zur Einzelpflanzenbekämpfung im Ackerbau.
Für eine ordnungsgemäße Dokumentation von Glyphosat-Anwendungen ist jeder Anwender selbst verantwortlich. Es wird daher dringend empfohlen, für jede Anwendung eine eigene Dokumentation zu erstellen, in der die Voraussetzungen für einen zulässigen Einsatz festgehalten sind.
Formulare zur Dokumentation als Hilfestellung zur betriebsinternen Verwendung - LfL
Bekämpfung Schilfglasflügelzikade, keine weitere Maßnahme mehr sinnvoll
Mit den über die Notfallzulassungen ermöglichten Bekämpfungsmaßnahmen sollte der als besonders kritisch eingestufte Zeitraum von Flugbeginn bis Flughöhepunkt der Zikade abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, wurden drei Insektizidbehandlungen im Abstand von ca. 12 Tagen empfohlen. Aktuell beobachten wir, dass bayernweit der Flughöhepunkt der Zikaden erreicht bzw. überschritten ist und die Fangzahlen zurückgehen. Insofern sollte es gelungen sein, den oben erwähnten besonders kritischen Flugzeitraum der Zikaden mit drei Insektizidmaßnahmen abzudecken.
Weitere Behandlungsmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung auf eine vierte Maßnahme sind aus fachlicher Sicht nicht mehr erforderlich, aber unter Einhaltung der geltenden Auflagen auch nicht verboten.
An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade mit durch die Notfallgenehmigung zugelassenen Insektiziden an streng einzuhaltende Auflagen gebunden ist, die derzeit auch unter die Schwerpunktkontrollen der Prüfdienste fallen. Diese Auflagen und Anwendungsbestimmungen unterscheiden sich je nach Produkt und Kultur (Zuckerrübe oder Kartoffel) erheblich.
Aufgrund sich häufender Anzeigen und Beanstandungen sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade mit durch die Notfallgenehmigung zugelassenen Insektiziden an streng einzuhaltende Auflagen gebunden ist, die derzeit auch unter die Schwerpunktkontrollen der Prüfdienste fallen. Diese Auflagen und Anwendungsbestimmungen unterscheiden sich je nach Produkt und Kultur (Zuckerrübe oder Kartoffel) erheblich.
Beachten Sie insbesondere auch die zugelassenen Anwendungszeiträume:
- Kein Einsatz von Sivanto Prime in Zuckerrüben mehr möglich
- Kein Einsatz von Carnadine 200 und Decis Forte ab Reihenschluss in Zuckerrüben
- Das Temperaturoptimum für Pyrethroide liegt im kühlen Bereich bei Temperaturen unter 18° C. Anwendungen bei Temperaturen über 25° C sind zu unterlassen.
Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet
Zulassungsnummer | Handelsbezeichnung | Widerruf zum | Abverkaufsfrist | Aufbrauchfrist |
---|---|---|---|---|
005878-00 | Herold SC | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
005908-00 | Cadou SC | 05.06.2025 | 05.12.2025 | 05.12.2026 |
005908-60 | BAKATA | 05.06.2025 | 05.12.2025 | 05.12.2026 |
007149-00 | Aspect | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
008362-00 | CARPATUS SC | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
008362-60 | NACETO | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
008362-61 | Broadcast | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
008392-00 | Quirinus | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
008395-00 | Pontos | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
008400-00 | FENCE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008400-60 | DIPLOMAT | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008400-61 | PALISADE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008400-62 | FRANZI | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008400-63 | STEEPLE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008400-64 | GENOLANE Defense 12 | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008548-00 | Mertil | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008548-60 | Reliance | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
008654-00 | SUNFIRE | 08.06.2025 | 08.12.2025 | 08.12.2026 |
008942-00 | Bandur Forte | 08.06.2025 | 08.12.2025 | 08.12.2026 |
00A060-00 | ACL+DFF+FFA SC 570 | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
00A139-00 | Vulcanus | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
00A139-60 | Rodrigo | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
00A448-00 | Chrome | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
00A963-00 | Vulcanus Top | 30.11.2025 | 30.05.2026 | 10.12.2026 |
024834-00 | Malibu | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.
Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.
Zulasssung von Roundup Future derzeit teilweise wirksam
Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL auf Antrag des Zulassungsinhabers nun die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheids vom 25. November 2024 hinsichtlich der meisten Anwendungen angeordnet. Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH vom 04. März 2025 Bestand.
Die Anwendung von Roundup Future ist unter anderem für folgende Anwendungen wieder wirksam:
Anwendungsnum-mer | Schadorganismus | Kultur/Objekt |
00A042-00/00-001 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Ackerbaukulturen |
00A042-00/00-009 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wiesen, Weiden |
Weitere Anwendungen in anderen Kulturen, Wald, Wein-, Obst- und Gemüsebau entnehmen Sie der Veröffentlichung auf der Internetseite des BVL!
WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!
Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern
Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft
Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung
Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.
- 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
- 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
- 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
- usw.
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
- 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
- 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
- 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
- usw.
Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Aufzuzeichnen ist:
- der Tag der Anwendung
- die behandelte Kultur
- die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
- das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
- die Aufwandmenge je ha und
- der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:
Lesen Sie hierzu auch
Verbundberatung
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr