Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 9. April 2026)

Rapsglanzkäfer und Aktuelle Situation in Winterraps

Die Rapsbestände haben sich in den letzten Wochen trotz der kühlen Witterung gut entwickeln können. In Weit entwickelten Beständen sind nun die oberen Knospen eindeutig erkennbar und liegen offen (BBCH 51). Seit Ende letzter Woche sind nun auch die Tagestemperaturen deutlich angestiegen. Ab ca. 12°C beginnt der Zuflug von Rapsglanzkäfern. Mit dem Hauptzuflug der Glanzkäfer ist ab einer Temperatur von 15 – 16 °C zu rechnen.

Nähere Infos unter Warndienst Rapsschädlinge Externer Link

Soweit noch nicht erfolgt, bietet sich nun die letzte Möglichkeit der zweiten Düngergabe (v.a. auf kühlen Lagen) an. Für Freitag sind einzelne Niederschläge vorhergesagt. Achten Sie auch auf die Borversorgung, soweit diese noch nicht abgeschlossen ist.

Wintergerste - aktuelle Situation

Bestände, die nun zu Beginn des Schossens (BBCH 30) sind, bzw. bereits das Ein-Knoten-Stadium (BBCH 31) erreicht haben, sollten nun die zweite N-Düngergabe erhalten.

Darüber hinaus ist es ratsam, in weit entwickelten Wintergersten die Wachstumsregler Maßnahme zu planen. Nähere Infos zum Einsatz von Wachstumsreglern siehe unten.

Monitoring in der Wintergerste hat begonnen

Diese Woche hat im Dienstgebiet Schwaben und Oberbayern West das Getreidemonitoring begonnen. Die Wintergersten befinden sich derzeit überwiegend im Stadium Mitte bis Ende der Bestockung bis hin zu Beginn Schossen. In wärmeren Lagen und früh gesäten Beständen ist bereits BBCH 31 bonitiert worden. Krankheiten spielen derzeit noch keine Rolle. Die derzeitige Witterung deutet nicht auf ein, in der nächsten Woche erhöhtes Krankheitsgeschehen hin. Die überwiegende Anzahl der Monitoringstandorte ist diese Woche noch komplett befallsfrei.

Ab nächster Woche finden Sie an dieser Stelle die Tabelle mit den einzelnen Standorten und Boniturergebnissen mit den aktuellen Behandlungsempfehlungen.

Wachstumsreglereinsatz

Auf leichten Böden und bei geringen Niederschlagsmengen im Frühjahr, sollte die in der Tabelle angegebene Mindestmenge an Wachstumsregler eingesetzt werden. Nasse Witterung führt zu einem starken Streckungswachstum. Hier sind die Mengen entsprechend zu erhöhen. Zudem sind die Standfestigkeit und Wuchslänge der jeweiligen Sorte in der Wachstumsreglerstrategie zu berücksichtigen. Mögliche Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln, wie es in der Praxis üblich ist, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Mögliche Varianten je nach Kultur sind wie folgt näher erläutert.
Wachstumsregler Wirkstoffe g/l bzw. kgEinsatz in BBCHAufwand in l / kg je ha€/ha (2026)
Winter- u. Sommerweizen
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid21 - 31
(21 - 29 SW)
0,3 - 2,1
(max. 1,3 SW)
2 - 10
Countdown NT250 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,413 - 16
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid + 50 Prohexadion-Calcium31 - 390,4 - 0,7 + 0,4 - 0,7 17 - 30
Prodax 50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 49 (WW)
29 – 39 (SW)
0,3 - 0,515 - 25
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,3 - 0,4
(0,2 - 0,3 SW)
10 - 13
Winterweizen
Moddus / Flexa, Modan250 Trinexapac-ethyl31 - 49
29 - 39
0,3 - 0,419 - 26
13 - 18
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,47 - 11
Wintergerste
Shortcut XXL, Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21 - 32max 2,0810 - 12
Moddus,
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 49
31 - 39 / 30 - 39
0,4 - 0,6 zz / max 0,8 mz
0,4 - 0,8 / 0,4 - 0,6
25 - 38 / 50
15 - 34 / 15 - 23
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,4 - 0,811 - 22
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,5 - 0,725 - 34
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon32 - 490,3 - 0,710 - 23
Winterroggen
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid30 - 371,0 - 2,0 5 - 10
Moddus
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 39 / 39 - 49
31 - 39 / 30 - 39
0,3 - 0,6 / 0,3
0,3 - 0,6 / 0,3 - 0,6
19 - 38 / 19
13 - 26 / 13 - 15
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,67 - 14
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,4 - 0,620 - 30
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,4 - 0,913 - 29
Triticale (Cerone 660, Countdown NT und Calma nur in Wintertriticale zugelassen)
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid30 - 371,0 - 2,0 5 - 10
Moddus
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 39 / 39 - 49
31 - 39 / 29 - 39
0,3 - 0,6 / 0,3
0,3 - 0,6
19 - 38 / 19
13 - 27
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,615 - 30
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,822 - 35
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,3 - 0,617 - 30
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,5 - 0,717 - 24
Sommergerste
Shortcut XXL / Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21-30 / 31-32max. 1,56 / max 1,38max. 7
Moddus / Countdown NT
Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 37
30 - 37
0,3 - 0,6
0,3 - 0,4
19 - 38 / 19
13 - 24
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,822 - 35
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,522 - 28
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,3 - 0,511 - 18
Hafer
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid32 - 391,0 - 2,05 - 10
Shortcut XXL, Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21 - 32max. 2,0810 -12
Moddus, Countdown NT
Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 37
30 - 37
0,3 - 0,6
0,3
13 - 26
13
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,520 - 24
Dinkel
Moddus / Countdown NT250 Trinexapac-ethyl31 - 49 / 31 - 390,3 - 0,421-28/13-18
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Tricexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,522 - 28
Cerone 660 / Camposan Top660 Ethephon37 - 49
31 - 45
0,3 - 0,7
0,3 - 0,6
10 - 23
Zu Wintergerste

kann in der Schossphase Moddus oder Prodax ab BBCH 31 bzw. Medax Top + Turbo ab BBCH 32 eingesetzt werden. Camposan Top und Cerone 660 dienen lediglich der Halmstabilität und der Vermeidung von Ährenknicken. Eine Wuchsregulierung ist nur begrenzt möglich.

Bei Winterweizen

ist bis Schossbeginn der erste Wachstumsregler in Form eines Chlormequat-chlorid haltigen Produkts in der Bestockungsphase möglich. Shortcut XXL kann bis in BBCH 32 eingesetzt wer-den. Je nach Bestandsentwicklung wird die weitere nötige Wachstumsregulierung mit z.B. Moddus, Calma, Countdown NT oder Prodax optimalerweise bis BBCH 31, Medax Top + Turbo ab bzw. in BBCH 32 durchgeführt. Der Einsatz ab BBCH 37 mit Camposan Top/ Cerone 660 dient der Stabilisierung des Halms. Eine gute Nährstoff- und Wasserversorgung ist hierbei überaus wichtig. Der Wachstumsregler ist an die Standfestigkeit der jeweiligen Sorte auszurichten.

Dinkel, Triticale und Winterroggen

sind mit den jeweils zugelassenen Mitteln, bei angepasster Wasserversorgung intensiver als der Weizen einzukürzen. Mit dem Präparat Manipulator steht in Dinkel ein Chlormequat-Produkt mit regulärer Zulassung zur Verfügung.

Wichtige Hinweise zum Einsatz von Wachstumsreglern:

Bei allen Wachstumsreglern ist darauf zu achten, dass die Mittel nicht bei Trockenheit, nicht nach Nachtfrost und starken Temperaturschwankungen appliziert werden. Die Bestände sollten bei der Behandlung trocken sein.

Die Temperaturansprüche der Wachstumsregulatoren müssen beachtet werden:

  • CCC: optimal 8 - 15°C; Minimum 5°C / Shortcut XXL: optimal 8 - 15°C; Minimum: 1°C
  • Medax Top: Optimal 8 - 20°C, Minimum 5°C; die besseren Wirkungen werden bei späterem Einsatz bzw. höheren Temperaturen erzielt.
  • Moddus: optimal ab 12°C; Minimum 8°C; sonniges/wüchsiges Wetter
  • Calma: Minimum 12°C und sonniges Wetter
  • Camposan Top/ Cerone 660: optimal 15 - 20°C; Minimum 12°C.
  • Countdown NT/ Flexa / Modan: Temperaturen ab 12°C; strahlungsreiche Witterung!
  • Prodax: gleichmäßige und langanhaltende Wirkung. Optimaler Temperaturbereich 10 - 20°C.

Bei Mischungen ist auf folgendes zu achten:

  • Bei Moddus u. Countdown NT kann in Kombi mit Azolen der Aufwand um bis zu 25 % verringert werden.
  • Camposan Top sollte nicht mit Unix, Kayak oder wuchsstoffhaltigen Herbiziden gemischt werden. Bei Mischungen Camposan Top immer zuletzt in den Tank geben. Bei Mischungen mit Azolen kann die Aufwandmenge von Camposan Top um 15 % reduziert werden.
  • Cerone 660: nicht mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden mischen. Cerone 660 zuletzt in den Tank geben.
  • Medax Top und Prodax: nicht mit carfentrazon- (Artus, Aurora,…) oder bifenoxhaltigen (Antarktis, Fox,..) Herbiziden mischen.
  • Moddus nach BBCH 32 nicht mehr mit Axial 50 mischen
  • Calma nicht mit carfentrazon-haltigen Produkten (z.B. Artus) mischen.
  • Flexa/ Modan: Bei der Ausbringung mit stickstoffhaltigen Düngern auf die Mischbarkeit achten!

Meldeportal zur Ausnahmegenehmigung bodennaher Gülleausbringung

Das Meldeportal zur Ausnahmegenehmigung bodennahe Gülleausbringung mit reiner Rindergülle
wasserverdünnt unter 4,6 % TS bzw. unter 2 % TM bei den übrigen Düngern ist eingerichtet und freigeschaltet. Alle Betriebe größer 15 ha LF müssen sich einmal jährlich melden, wenn Sie nicht bodennah, streifenförmig die flüssigen Wirtschaftsdünger ausbringen möchten, sondern die Ausnahmegenehmigung für reine Rindergülle unter 4,6 % TS bzw. unter 2 % TM bei den übrigen Düngern nutzen wollen.

Betriebe haben seit Montag, 9. März 2026 bis zum 9. April 2026 einen Monat Zeit, um sich für das Jahr 2026 zu melden, auch wenn der flüssige wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitverteilt (in den Bestand bzw. Grünland) ausgebracht wurde. Ab dem Jahr 2027 muss die einmalige jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.

Zugang zum Medienportal der LfL Externer Link

Das Formular ist dabei Online schrittweise auszufüllen. Die Meldung an das LfL-Meldeportal ist nur erforderlich, wenn die Ausnahme über die Verdünnung genutzt wird. Bei anderen Ausnahmen aufgrund der Allgemeinverfügung, z.B. Betriebe kleiner 15 ha LF, bzw. genehmigte naturräumliche oder agrarstrukturelle Härtefälle, ist eine Meldung nicht notwendig. Für Jauche besteht keine Melde- und Nachweispflicht bei breitflächiger Ausbringung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung über die Reduzierung des TM-Gehaltes ist die Art des Nachweises des TM-Gehaltes nicht festgelegt. Die Bestimmung des TM-Gehalts kann über eine Gülleuntersuchung per Labor, eigenen Untersuchungsmethoden, über das LfL-Lagerraumprogramm oder das LfL-Gemeinschaftsgrubenprogramm erfolgen. Letztendlich ist das Ergebnis des TM-Gehaltes bei einer Kontrolle entscheidend.

Erläuterungen und weitere Informationen - LfL Externer Link

Bodenuntersuchungen nach Standardbodenuntersuchung

Nach Vorgaben der DüVo sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einem Hektar spätestens alle sechs Jahre mit min. einer Standard- Bodenuntersuchung (Phosphat, Kali, pH-Wert und Kalk) zu untersuchen. Zusätzlich kann auch auf andere Nährstoffe, vor allem wenn bereits Mangelerscheinungen aufgetreten sind, analysiert werden. Hierfür bietet sich das „Spurenelemente- Paket“ an. Besteht der Verdacht, dass auf einer Fläche eine Kalifixierung eingetreten ist, so ist auch diese Untersuchung separat zu beantragen.

Für neu zugepachtete bzw. gekaufte Flächen ist zu beachten, dass eine aktuelle Bodenuntersuchung vorliegen muss. Diese darf ebenfalls wie schon erwähnt, nicht älter als 6 Jahre sein. Um dies zu gewährleisten, müssen gleich bei Zupacht bzw. Erwerb die Proben gezogen werden. Alternativ ist es auch möglich, die Bodenuntersuchung vom Vorbewirtschafter zu übernehmen.

Für die Beprobung bietet sich der Zeitraum Spätherbst bis zum zeitigen Frühjahr an. Die Probenahme ist grundsätzlich nach der Ernte, aber vor der nachfolgenden Düngung der Folgefrucht durchzuführen. Der Boden soll einen Feuchtezustand aufweisen, der eine Bodenbearbeitung erlauben würde. Er soll nicht schmieren, aber auch nicht zu trocken sein. Für die Mischprobe sind mindestens 15 Einstiche zu tätigen, die gleichmäßig und repräsentativ über die zu beprobende Fläche verteilt sind. Einstiche nicht parallel zur Bearbeitungsrichtung, nicht im Vorgewende und nicht am Feldrand. Die Einstichtiefe beträgt bei Ackerland 15 – 20 cm, bei Grünland sind 10 cm empfohlen.

Nähere Informationen zum Ablauf und Anmeldung zur Probenahme beim ER-Südbayern Externer Link

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

Lesen Sie hierzu auch

Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr